„Nur für Privatpatienten“ - „Absolut beschämend": Schild in Arztpraxis zu Krankenversicherung löst Shitstorm aus

  • Mitgliedschaft und Zugang: GKV: Die meisten Arbeitnehmer und Angestellten sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, falls ihr Einkommen unter einer bestimmten Jahresentgeltgrenze liegt. Auch bestimmte Personengruppen wie Rentner, Arbeitslose und Studenten sind in der Regel gesetzlich versichert. PKV: Personen mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich privat versichern. Auch gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Umständen in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Beitragsberechnung: GKV: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich am Einkommen des Versicherten. Der Beitragssatz ist prozentual festgelegt und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. PKV: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden auf Grundlage von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewählten Versicherungsleistungen individuell berechnet. Es gibt keine einkommensabhängige Beitragsbemessung.
  • Leistungsumfang: GKV: Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist durch das Sozialgesetzbuch geregelt und weitgehend einheitlich für alle Versicherten. Es gibt jedoch kleinere Unterschiede zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen. PKV: Der Leistungsumfang kann in der privaten Krankenversicherung individuell vereinbart werden. Private Versicherungen bieten oft umfassendere und schnellere Leistungen, sind aber auch teurer.  
  • Familienversicherung: GKV: In der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) unter bestimmten Voraussetzungen ohne zusätzliche Beiträge mitversichert werden. PKV: In der privaten Krankenversicherung ist für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag erforderlich, oft mit zusätzlichen Beiträgen.
  • Ärztliche Behandlung und Wartezeiten: GKV: Gesetzlich Versicherte erhalten die Behandlung bei Vertragsärzten und können von längeren Wartezeiten betroffen sein. PKV: Privatversicherte haben oft Zugang zu einer größeren Auswahl an Ärzten und können von kürzeren Wartezeiten sowie bevorzugter Behandlung profitieren.