Kennen Sie alle? Diese 41 Parteien sind zur Bundestagswahl 2025 zugelassen
41 Parteien sind zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 zugelassen. Neben den bekannten großen Parteien sind auch einige Kleinstparteien auf der Liste. Der Foto-Überblick.


Berlin – Am 23. Februar geht es an die Wahlurnen: Die vorgezogene Bundestagswahl 2025 steht an. Vorläufig steht nun auch fest, bei welchen Parteien auf dem Wahlzettel ein Kreuzchen gesetzt werden kann. Der zuständige Bundeswahlausschuss entschied in einer zweitägigen Sitzung darüber.
Insgesamt wurden 41 Parteien zugelassen. Darunter sind – wenig überraschend – die sieben bereits 2021 in den Bundestag gewählten Parteien: SPD, CDU, CSU, Grüne, AfD und die Linke sowie der wegen einer Sonderregelung aktuell mit einem Abgeordneten vertretene Südschleswigsche Wählerverband.
Bundestagswahl 2025: 41 Parteien zugelassen – 15 Vereinigungen abgelehnt
Ebenfalls auf der Liste stehen etwa die in mindestens einem Landtag vertretenen Parteien Bündnis Deutschland, BSW und Freie Wähler. Das BSW ist nach Abspaltung von der Linken auch im Bundestag vertreten. 31 weitere kleinere Vereinigungen vervollständigen die Liste. Diese erfüllten die Vorgabe zur Teilnahme, dass der Bundeswahlausschuss sie offiziell als Parteien anerkannte.
Allerdings schafften es längst nicht alle Parteien, die es probierten, auch zugelassen zu werden. Insgesamt hatten 56 Gruppierungen bei der Bundeswahlleitung angezeigt, an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen zu wollen. 15 davon scheiterten. Zu den nicht zugelassenen zählen etwa die Partei für Motorsport oder die rechtsextreme Identitäre Bewegung.
41 Parteien zur Bundestagswahl 2025 zugelassen – Abgelehnte Parteien haben noch eine Chance
Nach Ansicht des Bundeswahlausschusses hätten beide Vereinigungen nicht alle notwendigen Formalitäten eingehalten. Ihnen fehlten demnach etwa Unterschriften oder sie bekundeten ihr Interesse nur per Mail und nicht schriftlich. Andere Vereinigungen, etwa die Döner Partei, haben nicht genug Mitglieder oder sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt genug. Eine Chance auf Teilnahme bleibt ihnen aber noch. Alle zunächst abgewiesenen Parteien haben die Möglichkeit, dagegen bis Samstag (18.1.) beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde einzureichen.
Wichtig: Zur Zulassung der Parteien zur Bundestagswahl 2025 prüfte der Bundeswahlausschuss lediglich, ob die Bewerber die vorgeschriebenen Formalien einhalten. Inhaltliche Bewertungen etwa der Wahlprogramme darf der Ausschuss nicht vornehmen und in die Entscheidungen mit einbeziehen. (han/dpa)