Saftige Strafen: Poinger Schlägern vergeht das Grinsen

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Damit hatten die drei jungen Männer nicht gerechnet: Sie kassierten Dauerarrest und eine lange Bewährungsstrafe für ihren brutalen Angriff auf einen Poinger.

Poing – Grinsend hocken die drei Jugendlichen auf der Anklagebank des Ebersberger Amtsgerichts. Munter unterhalten sie sich, scherzen in Sitzungspausen miteinander, lachen einander während der Verhandlung an. Die Freunde wirken unbescholten und ihr schickes Auftreten – mit Lacoste-Jäckchen, Hilfiger-Pulli und Ami-Paris-Polo – steht im krassen Gegensatz zu der ihnen vorgeworfenen Tat: Vor rund einem Jahr hat das Trio in Poing einen Mann brutal zusammengeschlagen.

Es ist der 19. November 2023. Gegen halb 2 Uhr nachts bemerken ein 55-jähriger Poinger und seine Partnerin laute Stimmen, die vom gegenüberliegenden Haus in ihr Schlafzimmer schallen. Zunächst wälzt sich das Paar im Bett, versucht wieder einzuschlafen. „Wir dachten, das hört gleich wieder auf“, sagt der gelernte Laborant später vor Gericht aus. Doch der lautstarke Tumult auf der Straße geht weiter – bis der Mann schließlich aus dem Fenster brüllt.

Drei junge Männern prügeln unerbittlich auf den 56-Jährigen ein

Einer der Jugendlichen, ein mittlerweile 20-jähriger Azubi, erwidert jene Zurufe mit Beleidigungen. „Ich bin dann runtergegangen. Ich dachte, das sind drei vernünftige Jungs, mit denen kann man reden“, schildert der mittlerweile 56-Jährige im Sitzungssaal. Als bedrohlich habe er die Situation nicht wahrgenommen. Doch am Nachbargrundstück angekommen, plustern sich die Jugendlichen vor ihm auf, umkesseln ihn. „Ich hatte Angst und hab einen der Burschen weggeschubst“, so der Mann, der im Verfahren auch als Nebenkläger auftritt.

Die Jugendgruppe nimmt den Schubser zum Anlass und prügelt mehrfach auf den Poinger ein. „Mir ist kurzzeitig schwarz vor Augen geworden“, betont er. Ein halbes Dutzend Arztbriefe bescheinigen dem Mann später ein Schädelhirntrauma, eine Platzwunde am Hinterkopf, Hämatome an Armen und Beinen, neurologische Ausfallerscheinungen.

Seine Partnerin verfolgt das Geschehen an der Straße derweil vom Wohnzimmerfenster aus. „Ich war wie gelähmt“, sagt die 55-Jährige noch immer sichtlich geschockt. Die drei Angeklagten quittieren die Schilderungen der Zeugin mit einem Lächeln. Das liegt wohl unter anderem daran, dass sie jene Tat komplett von sich weisen und vor Gericht eine vollkommen andere Version des Vorfalls auftischen.

 Wer schlägt, sitzt.

Demnach beharrt das Trio darauf, dass der Anwohner nach der verbalen Auseinandersetzung am Fenster „sehr aggressiv“ auf sie zugekommen sei und „gleich zugepackt“ habe. Dabei soll es der 56-Jährige auf den jungen Azubi abgesehen haben, der sich daraufhin „nur gewehrt“ habe. Seine Freunde, ein heute 20-jähriger Elektroniker und ein 23-jähriger Anlagenmechaniker, seien ihm zu Hilfe geeilt. Es habe sich um „Notwehr“ gehandelt, so ein Verteidiger. Er ist es auch, der die Aussagen und Verletzungen des Prügelopfers immer wieder kleinredet. Schließlich habe der Mann die Prügelei provoziert und die Verletzungen könnten auch von einem anderen Vorfall stammen. Alle drei Anwälte fordern daher Freispruch. Eine Meinung, die Staatsanwalt, Nebenkläger und auch Richter Dieter Kaltbeitzer nicht vertreten.

„Wer schlägt, sitzt“, betont letzterer in seinem Urteilsspruch. Der Version der Jugendlichen schenkt er keinen Glauben und verurteilt die beiden 20-jährigen Poinger nach Jugendstrafrecht zu Dauerarresten. Der 23-jährige Anlagenmechaniker erhält nach Erwachsenenstrafrecht eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten.

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