Nach verschiedenen Posten als Richter und Staatsanwalt ist Nikolaus Lantz kürzlich als Leiter des Sonthofer Amtsgerichts in seine Allgäuer Heimat zurückgekehrt. Dort gibt es einiges zu tun.
Sonthofen – Nach dem Abitur 1991 in Kempten und einem zwölf-monatigen Wehrdienst, studierte der 53-jährige Nikolaus Lantz zunächst Jura an der renommierten Ludwig-Maximilians-Universität in München.
Neuer Leiter des Amtsgericht Sonthofen warnt Jugendliche vor Cannabis-Konsum
Seinen Start ins juristische Berufsleben führte Lantz zunächst zurück nach Kempten, wo er von 2001 bis 2004 als Staatsanwalt tätig war. Danach folgten Stationen beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe und am Landgericht München I, wo er seit 2008 als Richter, Staatsanwalt und zuletzt, bis 31. Juli dieses Jahres, als Vorsitzender Richter tätig war. Seit August ist Nikolaus Lantz nun Direktor des Amtsgerichts Sonthofen. Als solcher hat er eine Doppelfunktion: Zum einen ist er Richter, genauso wie die anderen Richterinnen und Richter am Amtsgericht, jedoch mit einer Besonderheit: Er ist den anderen Richtern und Richterinnen dort nicht übergeordnet, hat also insofern keine Weisungsbefugnis. „Ich bin in Sonthofen als Richter für Strafverfahren gegen Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren sowie für Ordnungswidrigkeitsverfahren zuständig“, erklärt Lantz.
Verschiedene Herausforderungen für den neue Direktor am Amtsgericht Sonthofen
Außerdem ist er Leiter der Verwaltung des Gerichts und somit zuständig für Verwaltungsaufgaben. Dazu zählen beispielsweise Personalangelegenheiten, baurechtliche Fragen am Gerichtsgebäude oder die gesamte finanzielle Verwaltung. Hier ist er auch Ansprechpartner für das Landgericht Kempten, das Oberlandesgericht in München sowie das Bayerische Staatsministerium der Justiz. Warum aber ist er jetzt von München nach Sonthofen gewechselt? „Ich empfinde es als Privileg, dort zu arbeiten, wo andere Urlaub machen“, meint Lantz. Darüber hinaus sei der Job als Direktor eins Amtsgerichts eine sehr interessante und verantwortungsvolle Aufgabe.
Was sieht der neue Behördenleiter des hiesigen Amtsgerichts als die derzeit größte Herausforderung in den kommenden zwölf Monaten? „Eine Herausforderung wird sich aus der voraussichtlich im Jahr 2026 bevorstehenden Änderung der ZuständigkeitsStreitwerte im Gerichtsverfassungsgesetz ergeben“, sagt der Richter. Waren Amtsgerichte bei zivilrechtlichen Streitigkeiten (außerhalb der familienrechtlichen Verfahren) bislang zuständig, soweit der Geldwert der streitigen Angelegenheit den Betrag von 5.000 Euro nicht überschritt, so wird dieser Grenzwert - nach den Plänen der Bundesregierung - auf 10.000 Euro angehoben. Das werde laut Lantz dazu führen, dass die Amtsgerichte künftig eine deutlich größere Anzahl von zivilrechtlichen Streitigkeiten bearbeiten müssen, als bisher.
Tatort Internet
Und was hat sich in den letzten 25 Jahren aus seinen Erfahrungen im Bereich der Straftaten geändert? Lantz stellt fest, dass sich hier Betrugs- und Geldwäschedelikte, aber auch Kommunikationsdelikte wie Beleidigung, Verleumdung oder Volksverhetzung stark in das Internet verlagert haben. Außerdem habe die Anzahl der psychisch erkrankten Beschuldigten, die in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden müssen, stark zugenommen. Und womit müssen jugendliche Straftäter bei ihm rechnen?„Im Jugendstrafrecht gilt es vorrangig, auf junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, mit erzieherischen Mitteln in dem Sinne einzuwirken, dass keine weiteren Straftaten begangen werden“, so Lantz. Die Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen stehe dabei grundsätzlich nicht im Vordergrund, sei aber in schwereren Fällen oder bei wiederholter Straffälligkeit erforderlich, meint er weiter. Gefahr von Cannabis
Als Jugendrichter ist es ist ihm auch ein besonderes Anliegen, auf die Gefahren des Cannabis-Konsums für junge Menschen hinzuweisen. Sein Eindruck ist, dass die Anzahl der psychisch erkrankten Straftäter stark zugenommen habe, erläutert Lantz. Und weiter: „Meine Erfahrung als Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer in den letzten Jahren ist, dass die meisten der psychisch kranken Beschuldigten, mit denen ich zu tun hatte, in ihrer Jugend Cannabis konsumiert haben. Auch wenn in diesem Bereich noch nicht alles medizinisch-wissenschaftlich erforscht und geklärt ist, ist die Häufigkeit, mit der psychisch erkrankte Straftäter auf eine Cannabis-Vergangenheit zurückblicken, frappierend“, erklärt Lantz.
Mehr Digitalisierung
Beim Thema Digitalisierung sei man beim Amtsgericht Sonthofen bereits gut aufgestellt: So würden hier die Akten in Zivil- und Strafverfahren mehr und mehr digital geführt. Aber: „Entscheidungen zum Einsatz von beispielsweise neuen Textverarbeitungssystemen, werden nicht autonom von einer einzelnen Behörde wie einem Amtsgericht gefällt, sondern in Koordination vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die Justizbehörden in Bayern einheitlich getroffen“, sagt der Richter.
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