Terrain Energy darf Gas suchen

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Nicht nur in Holzkirchen stößt die geplante Gasbohrung auf Ablehnung. Auch in Reichling im Kreis Landsberg am Lech gibt es Widerstand gegen eine Gasbohrung. Dieses Bild zeigt die Reichlinger Bürgerinitiative, die mit einem Plakat vor dem Wirtschaftsministerium protestierte. © Martin Hangen

Die Terrain Energy GmbH hat die bergrechtliche Erlaubnis bekommen, im Feld „Mühlleite“ nach Gas zu suchen. Konkrete Maßnahmen darf die Firma damit aber noch nicht ergreifen.

Fossile Brennstoffe sind längst nicht mehr en vogue, dennoch will die Terrain Energy GmbH, eine Tochter der britischen Evoterra Limited, im Feld „Mühlleite“ Gas fördern, solange die Energiewende noch nicht realisiert ist (wir berichteten). Jetzt hat das Unternehmen vom Bayerischen Wirtschaftsministerium die bergrechtliche Erlaubnis bekommen, innerhalb des fast 47 Quadratkilometer großen Feldes Gas zu suchen. „Entgegenstehende überwiegende öffentliche Belange, insbesondere aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes und des Gewässerschutzes gegen die Aufsuchung im gesamten Feld lagen nicht vor, sodass die Konzession erteilt wurde“, erklärt Ministeriumssprecherin Franziska Meinl. Die Betonung liegt allerdings auf dem gesamten Feld, das sich im Norden bis hinter Otterfing erstreckt. Um an einem bestimmten Standort konkrete Maßnahmen wie eine Bohrung ergreifen zu dürfen, bedürfe es eines eigenständigen Genehmigungsverfahrens beim Bergamt Südbayern. Hierbei müsse dann standortbezogen geprüft werden, ob zum Beispiel Natur- oder Umweltschutzgründe einer Bohrung entgegenstehen. Insbesondere eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung seien durchzuführen.

Das Wirtschaftsministerium hat die Erteilung der Erlaubnis allerdings an zwei Bedingungen geknüpft: Bevor Terrain Energy beim Bergamt Südbayern den Antrag auf eine konkrete Bohrung stellen kann, muss die Firma eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchführen, um über das Vorhaben aufzuklären. Außerdem muss sie ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten beibringen, das mögliche Auswirkungen einer Bohrung auf die Sicherheit der Geothermieanlage überprüft. Hierfür muss sich Terrain Energy zunächst auf einen Bohrplatz und die Bohrlandepunkte festlegen sowie eine detaillierte Bohrplanung aufstellen. Ohne Gutachten und ohne vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung kann die Firma eine konkrete Bohrung beim Bergamt also gar nicht beantragen.

Weitere Bedingungen ergeben sich per se aus den gesetzlichen Vorgaben, etwa geodätische Messungen an der Oberfläche oder die Durchführung eines seismografischen Monitorings.

Sobald Terrain Energy alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen beisammen hat, leitet das Wirtschaftsministerium das Beteiligungsverfahren ein. Denn das bergrechtliche Genehmigungsverfahren sieht eine Beteiligung der Fachbehörden und der betroffenen Gemeinden vor. In der Regel dauert die Bearbeitung laut Ministerium zwei bis drei Monate.

„Ich bin froh, dass unsere Bedenken eingeflossen sind“, sagt Bürgermeister Christoph Schmid (CSU) mit Blick auf die Auflage, mögliche Auswirkungen auf die Geothermie wissenschaftlich untersuchen zu müssen, bevor beim Bergamt der Antrag gestellt werden kann. Zugleich bedauere er, dass das Ministerium die Konzession grundsätzlich erteilt habe.

Wann und ob Terrain Energy weitere Schritte geht, ist noch unklar: „Wir befinden uns noch in der Analysephase hinsichtlich des Bescheides“, so Terrain-Energy-Geschäftsführer Marcus Endres. „Diese wird vor Quartalsende nicht abgeschlossen sein.“

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