Flüchtlingen sollen bei Ankunft Geld und Schmuck abgenommen werden

  1. Startseite
  2. Politik

BaWü greift durch: Flüchtlingen soll bei Ankunft Geld und Schmuck abgenommen werden

Kommentare

In Baden-Württemberg sollen Asylbewerbern künftig flächendeckend bei ihrer Ankunft Geld und Wertsachen abgenommen werden, um Verfahrenskosten zu decken.

Stuttgart - Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg sieht dieses Vorgehen als gesetzlich geregelt, jedoch könnten Asylsuchende es als Schikane empfinden. „Viele fliehende Menschen haben bei ihrer Ankunft in Deutschland kaum mehr als ihre Kleidung am Leib“, erklärte Anja Bartel, Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Eine systematische Durchsuchung und die Abnahme persönlicher Gegenstände könnten leicht als willkürlich wahrgenommen werden. Dies trage nicht dazu bei, dass sich die Menschen willkommen fühlten, so Bartel.

Vermögen muss wie beim Bürgergeld aufgebraucht sein

Gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus den frühen 1990er Jahren, insbesondere Paragraf 7, erlaubt die Sicherstellung: Eigenes Vermögen und Einkommen müssen aufgebraucht werden, bevor staatliche Leistungen gewährt werden. Dies ähnelt der Regelung beim Bürgergeld, wo ebenfalls Vermögen angerechnet wird.

Im Reitstadion in Stuttgart werden Geflüchtete untergebracht. (Archivfoto)
Im Reitstadion in Stuttgart werden Geflüchtete untergebracht. (Archivfoto) © Lichtgut/IMAGO

Flüchtlingsrat sieht in Vorschlag ein Beispiel dafür, dass Härte demonstriert werden soll

Bereits 2016 seien Behörden zu dem Schluss gekommen, dass viele fliehende Menschen kaum über nennenswerte Mittel verfügten, die eingezogen werden könnten, so Bartel. „Die jüngsten Vorschläge aus dem Justizministerium sind ein weiteres Beispiel dafür, wie im aktuellen Kontext migrationspolitische Härte demonstriert werden soll – und zwar relativ losgelöst von den faktischen Rahmenbedingungen“, kritisierte sie. Dennoch stelle sie nicht infrage, dass vorhandenes Vermögen berücksichtigt werden müsse, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt würden.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) und Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) hatten angekündigt, dass Asylbewerber in den Erstaufnahmezentren des Landes bei der Registrierung konsequent auf mitgebrachte Wertgegenstände überprüft werden sollen. Die bisherige Praxis aus dem Ankunftszentrum Heidelberg werde dann auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen der anderen Regierungspräsidien angewendet. (dpa/nino)

Auch interessant

Kommentare