Mann raucht auf eigener Terrasse, wird verklagt und muss 13.000 Euro zahlen

Danijel (42) lebt mit seiner Familie in einer Wohnanlage in Wien. Er genießt seine Terrasse und raucht dort auch gerne mal eine Zigarette im Freien. Eine Nachbarin fühlte sich durch den Rauch belästigt und klagte. 

Obwohl bei einem Ortstermin keine Beeinträchtigung festgestellt wurde, entschied das Bezirksgericht Floridsdorf zugunsten der Klägerin, wie die österreichische Zeitung "Heute“ berichtet. 

Mann raucht und wird verklagt: "In der ganzen Siedlung rauchen die Leute auf Balkonen und Terrassen"

Das Urteil hat drastische Folgen für Danijel: Einerseits muss er die gesamten Anwaltskosten in Höhe von rund 13.000 Euro tragen, andererseits darf er auf seiner eigenen Terrasse nur noch zu bestimmten Zeiten rauchen. 

Von April bis Oktober hat er festgelegte Zeitfenster, in denen ihm das Rauchen erlaubt ist; in den Wintermonaten sind diese noch weiter eingeschränkt. „In der ganzen Siedlung rauchen die Leute auf Balkonen und Terrassen, aber wir dürfen es nur noch zu bestimmten Uhrzeiten“, so Danijel gegenüber "Heute“. 

Was man in Deutschland auf der eigenen Terrasse darf - und was nicht 

Essen, trinken, sonnen und auch rauchen – grundsätzlich darf man auf der eigenen Terrasse vieles tun. Man kann Möbel, Pflanzen und Dekoration aufstellen, um sie gemütlich zu gestalten. Dabei ist es jedoch wichtig, die Nachbarn und die Hausordnung beziehungsweise die Mietbestimmungen zu berücksichtigen. Diese Punkte sollte man beachten: 

  • Rücksicht auf Nachbarn: Sie müssen Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen.
  • Ruhezeiten: Halten Sie die Ruhezeiten, insbesondere die Nachtruhe zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, ein.
  • Hausordnung/Mietvertrag: Lesen Sie die Hausordnung oder den Mietvertrag, da es spezifische Regelungen geben kann, zum Beispiel zu Grillverboten. Ein mündliches Verbot des Vermieters ist oft nicht rechtsgültig, ein schriftliches Verbot im Mietvertrag oder der Hausordnung hingegen schon.
  • Eigentümergemeinschaft: Bei Eigentumswohnungen können zusätzliche Regeln durch die Eigentümergemeinschaft festgelegt sein.
  • Sicherheitsvorkehrungen: Sorgen Sie dafür, dass nichts herunterfallen kann (zum Beispiel Blumentöpfe) und dass beim Gießen kein Wasser auf nachfolgende Balkone tropft.
  • Bauliche Veränderungen: Für Anbringungen wie eine Markise oder das Anbringen von Blumenkästen, die in die Bausubstanz eingreifen, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters.