Der Bundestag hat die Krankenhausreform verabschiedet. Die Reform soll die Gesundheitsversorgung in Deutschland zukunftsfähig machen. Kritik kommt vor allem von der CDU/CSU.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Nach langem Ringen hat der Bundestag am Donnerstag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition die Krankenhausreform verabschiedet. „Das Krankenhausversorgungsverbesserungs-Gesetz stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland“, heißt es in einer Pressemitteilung von Karl Bär (Grüne). Der Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen/Miesbach betont die Bedeutung dieser Reform: „Die deutschen Krankenhäuser stecken in einer tiefen Krise – finanziell ausgeblutet, mit falschen Anreizen gefesselt und zu wenig Personal. Ohne diese Reform riskieren wir das unkontrollierte Sterben vor allem kleinerer, unverzichtbarer Krankenhäuser.“ Das neue Gesetz sei „die Notbremse, die unser Krankenhauswesen vor dem Kollaps bewahrt.“
„Wäre auf Dauer nicht möglich“: Grünen-Bundestagsabgeordneter verteidigt Krankenhausreform
Die Reform sorgt laut Bär dafür, dass Krankenhäuser in ländlichen Regionen durch eine stabile Grundfinanzierung gestärkt werden und wirtschaftlicher Druck abgebaut werde. Mit der Reform kommen 65 Leistungsgruppen und eine Vorhaltefinanzierung, die von Fallzahlen unabhängig ist. 60 Prozent des Geldes soll über sogenannte Vorhaltepauschalen fließen, bei denen Krankenhäuser dafür bezahlt werden, dass sie bestimmte Leistungen anbieten. „Ein Krankenhaus hat grundsätzlich einen Anspruch auf das leistungsgruppenbezogene Vorhaltebudget, wenn ihm vom Bundesland die entsprechende Leistungsgruppe zugeordnet wurde und die Qualitätskriterien erfüllt sind“, so die Pressemitteilung.
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Die Kompetenz zur Krankenhausplanung bleibt bei den Bundesländern. „Welche Leistungen die Kliniken in Agatharied, Bad Tölz und Wolfratshausen in Zukunft anbieten werden, liegt in den Händen der bayerischen Landesregierung“, sagt Bär. „Die Landkreise werden aber nicht dauerhaft Millionenverluste der Kreiskrankenhäuser tragen und Investitionen in gut ausfinanzierte Sparten stemmen müssen. Das wäre auf Dauer auch nicht möglich und hätte ohne diese Reform zu Schließungen oder Privatisierung geführt“, sagt Bär. Er fordert die bayerische Landesregierung auf, ihre Krankenhausplanung zügig zu konkretisieren.
Die Reform wird begleitet von einem 50-Milliarden-Euro-Transformationsfonds, der über die nächsten zehn Jahre den Umbau der Krankenhauslandschaft unterstützt.
Stimmkreisabgeordneter Radwan kritisiert Lauterbach-Gesetz: Schließungen zu befürchten
Kritik an der Reform kommt vor allem von der CDU/CSU. Sie stimmte am Donnerstag dagegen. Die Krankenhausreform sei an den Bundesländern und Kommunen vorbei konzipiert worden, obwohl die Länder laut Grundgesetz zuständig sind, kommentiert Wahlkreis-Abgeordneter Alexander Radwan (CSU). Auch die rund 1800 Kliniken als Hauptbetroffene seien ignoriert worden. „Eine verlässliche Krankenhaus-Grundversorgung ist gerade in Flächenlandkreisen wie Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach unerlässlich, um die medizinische Betreuung, einschließlich Geburtshilfe und umfassender kardiologischer Versorgung, in erreichbarer Nähe sicherzustellen.“ Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik müsse sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren. „Doch unter Karl Lauterbachs Führung geschieht derzeit genau das Gegenteil“, sagt Radwan. Der Gesundheitsminister habe verlautbaren lassen, „es gäbe zu viele Krankenhäuser. Es steht zu befürchten, dass die Reform nun zu Klinik-Schließungen gerade in ländlichen Regionen führen wird“. (va)