350.000 Euro weniger für Jugendzentren - Landkreis Weilheim-Schongau streicht Personalkosten
350.000 Euro an Personalkostenzuschuss streicht der Landkreis Weilheim-Schongau bei den Jugendzentren. Das hat weitreichende Folgen. Ein Interview.
Landkreis – Über die bereits im Oktober im Kreis- und Finanzausschuss beschlossene Einsparung, die nun in den Haushaltsentwurf für 2024 eingearbeitet wird, wurden diese Woche auch die Städte Schongau, Penzberg und Weilheim sowie die Marktgemeinden Peißenberg und Peiting informiert. Die Streichung hat weitreichende Folgen, wie die Nachfrage beim Landratsamt ergab. Auskunft erteilte Pressesprecher Hans Rehbehn.
Was bedeutet diese Streichung konkret für die einzelnen Städte und Gemeinden? Bei fünf Jugendzentren im Landkreis Weilheim-Schongau fallen rein rechnerisch jeweils rund 70 000 Euro weg, das ist vermutlich die komplette Stelle der Juze-Leitungen.
Die Einstellung der freiwilligen Personalkostenförderung durch den Landkreis bedeutet nicht, dass die Weiterführung der gemeindlichen Jugendzentren vom Landkreis nicht mehr gewünscht oder gar als nicht mehr notwendig betrachtet wird. Der Landkreis fördert diese Einrichtungen seit mehr als 40 Jahren freiwillig, Förderanlass war seinerzeit (im Jahre 1980) die Unterstützung der Gemeinden durch den Landkreis beim Aufbau von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit in den einwohnerstärksten Städten und Gemeinden. Die Bereitstellung von Angeboten der Jugendarbeit, wie z.B. der Jugendzentren, ist Aufgabe der kreisangehörigen Gemeinden und Städte (vgl. Art. 30 Bayerisches Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze AGSG). Aufgrund der aktuellen Finanzlage der Städte/Gemeinden und des Landkreises ist es nicht mehr vermittelbar, dass Einrichtungen von lediglich fünf Städten/Gemeinden, die keine landkreisweite Bedeutung haben, über die Kreisumlage von 34 Städten/Gemeinden mitfinanziert werden.

Greift die Streichung schon ab 2024?
Aufgrund bestehender Fördervereinbarungen und um den fünf Gemeinden/Städten einen angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Planung zur Weiterführung der Jugendzentren ohne Förderung durch den Landkreis zu ermöglichen, wird die Personalkostenförderung/-gestellung durch den Landkreis bis zum 31. Dezember 2024 aufrecht erhalten.
Dann muss die jeweilige Kommune diese Personalkosten übernehmen? Und was passiert mit den Juzes in Penzberg und Peiting, deren Leiter direkt beim Landkreis angestellt sind: Bedeutet das die Kündigung dieser Mitarbeiter? Oder sollen auch dort die Städte/Gemeinden das Gehalt übernehmen?
Über die Weiterführung der gemeindlichen Einrichtung entscheidet die jeweilige Gemeinde/Stadt, wie bisher auch, unabhängig von der Förderung durch den Landkreis, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst. Auch mit welchem Personal dies bewerkstelligt werden soll. Eine Kündigung des landkreiseigenen Personals ist nicht vorgesehen. Nach Ende der Förderleistung durch den Landkreis ist es möglich, dass die Stadt Penzberg oder die Gemeinde Peiting das Landkreispersonal weiter einsetzt und dem Landkreis die entstandenen Personalkosten erstattet. Bei einer personellen Veränderung durch Einsatz gemeindlichen/städtischen Personals, können den betreffenden Mitarbeitern des Landkreises andere Aufgaben im Landratsamt zugewiesen werden, die sich durch die normale Personalfluktuation ergeben.
Wie wichtig die Jugendarbeit ist, zeigte sich das nicht während Corona? Und geben nicht auch die Ergebnisse der U18-Wahlen im Landkreis einen deutlichen Hinweis darauf, dass bei der Jugend im Bereich politische Bildung großer Handlungsbedarf ist?
Die Jugendarbeit weist im Landkreis Weilheim-Schongau weiterhin einen sehr hohen Stellenwert auf. Daher wird der Fortbestand der Jugendzentren im Landkreis stark befürwortet. Nach Art. 30 AGSG ist es jedoch Pflichtaufgabe jeder einzelnen Gemeinde/Stadt dafür zu sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (wie z.B. die Jugendzentren) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Der Landkreis bietet den Städten und Gemeinden durch seine Kommunale Jugendarbeit selbstverständlich weiterhin unverändert fachliche Beratung und die Organisation, Durchführung der notwendigen Arbeitsgemeinschaften etc. zur Offenen Jugendarbeit an.