Wichtige Info für Menschen aus dem Landkreis Freising: Briefwahl rechtzeitig beantragen

Landkreis Freising – Um ihr Wahlrecht mittels Briefwahl wahrzunehmen, müssen Briefwählerinnen und Briefwähler bei ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen. „Dieser Antrag ist spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 21. Februar, bis 15 Uhr, bei der jeweiligen Gemeindebehörde zu stellen“, meldet das Landratsamt Freising. „Dabei sollten Wähler folgenden wichtigen Hinweis beachten: Für den Fall, dass Wahlberechtigte der beantragte Wahlschein nicht bis einschließlich Freitag, 21. Februar, zugeht oder der bereits erteilte und zugegangene Wahlschein verlorengeht, kann laut Bundeswahlordnung nach Glaubhaftmachung dieser Umstände bei der jeweiligen Gemeindebehörde unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ein neuer Wahlschein erteilt werden.“ Die Erteilung eines neuen Wahlscheins ist jedoch nur spätestens bis zum Tag vor der Wahl, also bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, möglich.