Runenzeichen auf einem Stuhl, der auf dem Areal der Werdenfelser Kaserne stand, haben zu einer Prüfung durch den Militärischen Abschirmdienst geführt. Der MAD gab zwar Entwarnung, doch die Kriminalpolizei geht der Sache nach.
Murnau – Das, was eine Murnauerin beim Spaziergang östlich der Werdenfelser Kaserne erblickte, machte sie stutzig. Auf dem Militärareal stand ein etwas eigentümlicher Stuhl und daneben ein Zelt. Auf dem Sitzmöbel waren verschiedene Runen zu erkennen. Die Frau, die namentlich nicht genannt werden will, hatte den Eindruck, dass auch eine Doppelsigrune zu sehen sei. Sie war in der Zeit des Nationalsozialismus das Zeichen der SS (Schutzstaffel). Diese wurde nach Kriegsende von den Alliierten verboten. Im Rahmen der Nürnberger Prozesse klagte man die SS als verbrecherische Organisation an, die für die Unterdrückung und Ermordung von Millionen von Menschen verantwortlich war. Die Verwendung der Doppelsigrune ist strafbar. Neben dem Hakenkreuz ist es das Symbol, das am stärksten mit den Nazis in Verbindung gebracht wird.
Besagte Murnauerin machte mit dem Handy ein Foto von dem Stuhl und ließ es der Redaktion zukommen. Wie lange das Sitzmöbel dort stand, weiß sie nicht. In der Werdenfelser Kaserne bekam man die Sache auch mit. Solche Vorwürfe nehme man sehr ernst, betont der Kommandeur, Oberstleutnant Andreas Hadersdorfer, im Tagblatt-Gespräch. Man habe die Angelegenheit „sofort geprüft. Dem sind wir konsequent nachgegangen“. Der Kommandeur schaltete den Militärischen Abschirmdienst ein. Der MAD analysiert und bearbeitet Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, Spionage- und Sabotageaktivitäten innerhalb der Bundeswehr. Ein Fachmann für Rechtsextremismus-Prävention sah sich Fotos des Runen-Stuhls an – und gab Entwarnung. Es sei kein Bezug zu verfassungsfeindlichen Organisationen vorhanden.
Das, was aus einer gewissen Entfernung und mit einer Handykamera wie das SS-Zeichen aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen laut Hadersdorfer als die Buchstaben J und S. Dabei handle es sich um die Initialen eines Mitglieds einer Mittelaltergruppe. Der Stuhl gehöre einer Soldatin, die in dieser Szene aktiv sei. Laut Hadersdorfer ist am oberen Ende des Stuhls die Initiale der Gruppenchefin zu lesen, darunter sind die fünf Initialen der Mitglieder. „Es ist ein Missverständnis, das sich in Wohlgefallen aufgelöst hat“, sagt der Kommandeur. Man sei aber dankbar für den Hinweis. Die Soldatin hatte laut Hadersdorfer Stuhl und Zelt im Freien aufgestellt, weil sie längere Zeit eingelagert waren und sie zu einem Mittelalter-Spektakel fahren wollte. Diese Freizeitbeschäftigung sei „völlig legitim“.
Freilich, auch die Verwendung der einfachen Sigrune kann strafbar sein. Sie war in der NS-Zeit das Emblem des Deutschen Jungvolks, einer Unterorganisation der Hitler-Jugend für Jungen zwischen 10 und 14 Jahren. „Jedoch ist für eine Strafbarkeit nach § 86a StGB eine Verwendung in der Öffentlichkeit ausschlaggebend“, sagt Michael Spessa, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Der Paragraf bezieht sich auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Stefan Sonntag, ebenfalls in der Pressestelle des Präsidiums tätig, sagte gestern, dass die Sache von der Kripo Weilheim geprüft wird. „Von polizeilicher Seite gibt es einen Anfangsverdacht einer Straftat.“ Ob diese tatsächlich vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft München II.
Falls die Soldatin den besagten Stuhl übrigens auf einem Mittelalterfest öffentlich präsentiert, könnte es ebenfalls Probleme geben. Wenn jemand daran Anstoß nimmt und die Polizei verständigt, würden laut Sonntag die Personalien der Eigentümerin aufgenommen, der Stuhl fotografiert und der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Kaserne ist auch Wohnort
Eine Frage, die sich unabhängig von Stuhl und Zelt stellt: Sieht Hadersdorfer es kritisch, dass eine Soldatin Dinge, die ihr privates Hobby betreffen, auf dem Kasernengelände aufbaut oder findet er das in Ausnahmefällen in Ordnung? „Kaserne ist für viele Soldaten nicht nur Arbeitsplatz, sondern auch Wohnort“, sagt der Kommandeur. Selbstverständlich dürften die Soldatinnen und Soldaten daher innerhalb des Geländes in Dienstpausen und außerhalb Hobbys nachgehen. „Dies ist nicht nur gestattet, sondern wird grundsätzlich sogar mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt und gefördert.“
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