Ein 67-jähriger Dachauer übergibt Geld an vermeintliche Polizeibeamtin. Er ging einem Schockanrufer auf den Leim.
Dachau - Mit einem sogenannten Schockanruf haben Betrüger rund 40 000 Euro Bargeld erbeutet. Am Donnerstag übergab ein 67-jähriger Rentner aus Dachau das Geld an eine Unbekannte, nachdem er zuvor von angeblichen Polizeibeamten kontaktiert worden war.
Wie die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck mitteilt, erhielt der Mann am Mittwoch gegen 16 Uhr einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten. Dieser schilderte, dass es in der Nachbarschaft zu Einbrüchen gekommen sei und die Täter noch aktiv wären. Bei Nachfragen zu seinen Vermögensverhältnissen gab der Rentner an, über Geld auf einem Bankkonto zu verfügen.
Am Donnerstag meldeten sich die Betrüger erneut. Durch eine mehrere Stunden andauernde, geschickte Gesprächsführung konnten sie den Mann dazu bringen, rund 40 000 Euro von seinem Konto abzuheben. Das Geld sollte er zur angeblichen Vermögenssicherung und Überprüfung an eine Polizeibeamtin in ziviler Kleidung übergeben, die ihn zu Hause aufsuchen würde. Der verunsicherte Rentner übergab die Summe an die Abholerin. Zwei Stunden später bemerkte er den Betrug.
Laut Kripo sollten Betroffene grundsätzlich misstrauisch werden, wenn sie sich bei einem Anruf unter Druck gesetzt fühlen. In solchen Fällen rät die Polizei, das Gespräch sofort zu beenden. Besonders wichtig sei, dass die Polizei niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 anruft. „Das machen nur Betrüger“, betont die Kripo.
Wer unsicher ist, sollte die Nummer 110 selbst wählen, dabei aber keinesfalls die Rückruftaste benutzen. Zudem sollte am Telefon niemals über persönliche oder finanzielle Verhältnisse gesprochen werden.
Die Kriminalpolizei warnt außerdem davor, Geld an unbekannte Personen zu übergeben. Wer sich unsicher fühlt, sollte eine Vertrauensperson hinzuziehen oder über den Notruf 110 die Polizei verständigen. „Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen.“
Die Kripo rät, Angehörigen über das Vorgehen der Täter zu warnen.