Sommer, Sonne, Sonnenbrille: Wann Autofahrern ein Bußgeld droht
Wenn die Sonne knallt, greifen viele Autofahrer zur Sonnenbrille. Doch Vorsicht: Nicht jede Brille ist für den Straßenverkehr geeignet.
Der Sommer ist endlich da! Und damit darf auch ein Accessoire im Alltag nicht mehr fehlen: die Sonnenbrille. Sie sieht nicht nur cool aus, sondern schützt auch vor der Sonnenstrahlung. Kein Wunder also, dass sie im Sommer zur Standardausstattung der allermeisten Autofahrer zählt. Doch wie so oft ist auch bei der Sonnenbrille Vorsicht geboten, denn es drohen Bußgelder.
Zumindest unter gewissen Umständen, denn generell ist es natürlich nicht verboten, am Steuer eine Sonnenbrille zu tragen. Aber es eigenen sich nicht alle getönten Brillen für den Straßenverkehr, wie der Verkehrsrechtsanwalt Christian Marnitz von Geblitzt.de weiß.
Sonnenbrille darf nicht zu dunkel sein
Ähnlich wie bei den Scheiben des Autos dürfen auch die Brillengläser nicht zu sehr getönt sein. Als Autofahrer müssen Sie gemäß Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass Ihre Sicht nicht beeinträchtigt ist. Entsprechend sollte die Tönung maximal der Kategorie drei entsprechen. Die Lichtdurchlässigkeit liegt hier bei acht bis 18 Prozent.

Nachts ist sogar nur der Tönungsgrad 0, mit einer maximalen Lichtreduktion von 20 Prozent erlaubt. „Wer mit zu dunkler Sonnenbrille Auto fährt, gefährdet sich und seine Mitmenschen und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen“, betont Marnitz.
Brillenträger brauchen Sonnenbrille mit Sehstärke
Und auch für Brillenträger gibt es eine Sonderregel für das Tragen einer Sonnenbrille am Steuer – zumindest dann, wenn die Sehhilfe im Führerschein eingetragen wurde. Ob Sie beim Autofahren eine Brille brauchen, verrät Ihnen die Schlüsselzahl 01.01.
Ist das der Fall, muss auch die Sonnenbrille Gläser in Ihrer Sehstärke haben. „Wer mit einer Sonnenbrille ohne passende Sehstärke unterwegs ist, kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro belegt werden“, erklärt der Verkehrsrechtsanwalt.
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Sonnenbrille darf Gesicht nicht zu sehr verdecken
Und auch bei der Größe der Sonnenbrille sollten Autofahrer aufpassen. Denn die StVO schreibt vor, dass das Gesicht von Autofahrer stets erkennbar sein muss. Es darf also durch die Gläser nicht zu sehr verdeckt werden. „Wer eine Sonnenbrille trägt, sollte deshalb unbedingt darauf achten, dass das restliche Gesicht gut sichtbar bleibt. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig werden“, erklärt Marnitz.
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Dennoch darf man sich Hoffnung machen, einem Bußgeld zu entgehen, wenn man auf einem Blitzerfoto wegen der Sonnenbrille nicht eindeutig erkennbar ist. Es gibt jedoch einen Haken: Wenn Sie behaupten, nicht selbst gefahren zu sein und nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrers helfen, müssen Sie unter Umständen ein Fahrtenbuch führen. „Kann das Fahrtenbuch auf Verlangen nicht bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Außerdem können allein für die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs und die Prüfung der Eintragungen schon Verwaltungsgebühren von bis zu 200 Euro erhoben werden“, warnt der Verkehrsanwalt.