„Die Leute sind sehr aufgebracht“: Feuerwerk nahe Naturschutzgebiet sorgt für Ärger

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Feuerwerk-Ärger: Die Gemeinde Iffeldorf will ein Böllerverbot zumindest in der Nähe des Osterseen-Naturschutzgebietes erreichen (Symbolbild) © penning/dpa

Feuerwerke sind nicht nur an Silvester beliebt, sondern in anderen Jahreszeiten auch zu Hochzeiten und Jubiläumsfeiern. Das sorgt momentan in Iffeldorf für Ärger. Die Gemeinde versucht nun, Feuerwerke in der Nähe des Naturschutzgebietes Osterseen zu verhindern. Das ist aber nicht einfach.

Zwei private Feuerwerke in diesem Sommer haben in Iffeldorf für Verärgerung gesorgt, eines auf Gut Staltach, das andere am Rande des Naturschutzgebiets, beide noch während der Trockenperiode im Juni. Bei der Gemeinde gingen deshalb mehrere Beschwerden ein, wie Bürgermeister Hans Lang (SPD) berichtete. Zum einen wurde befürchtet, dass ein Feuerwerk einen Waldbrand auslösen könnte. Zum anderen gab es Kritik, weil eines der Feuerwerke nah am Naturschutzgebiet gezündet wurde. In beiden Fällen verstieß der Profi-Feuerwerker, der eine Zulassung hat, jedoch nicht gegen Vorschriften. Die Gemeinde Iffeldorf versucht seither, Einschränkungen zu erwirken, zumindest in der Nähe des Naturschutzgebietes, bisher aber ohne Erfolg.

„Die Leute sind sehr aufgebracht“

Bereits Anfang Juli waren die Feuerwerke kurz Thema im Iffeldorfer Gemeinderat. Isolde Künstler (SPD) fragte nach, ob dafür eine Genehmigung vorliege. „Die Leute sind sehr aufgebracht“, sagte sie. „Die Frage ist, ob man das verbieten kann“, fügte Tobias Färber (PWG) an. Bürgermeister Lang, der sich sowohl bei der eigenen Feuerwehr als auch beim Landratsamt erkundigt hatte, musste allerdings erklären, dass ein Profi-Feuerwerker für ein derartiges Feuerwerk mit Steighöhe bis zu 50 Metern keine Genehmigung braucht. Er müsse dies nur bei der Regierung von Oberbayern melden. „Alles ist geregelt, das aber nicht“, schimpfte Julia Necker (SPD). „Lass daraus einen Waldbrand entstehen“, warnte sie.

Osterseen und Fledermäuse

Bürgermeister Lang berichtete, dass das Landratsamt im Vorfeld des Feuerwerks am Rande des Naturschutzgebiets eine E-Mail an den Feuerwerker geschrieben hatte, in der sich die Behörde gegen das Feuerwerk ausgesprochen und sie diesem empfohlen habe, nur ein Feuerwerk der Kategorie 1 mit bis zu fünf Metern Steighöhe abzubrennen. Das Landratsamt habe dabei naturschutzrechtlich argumentiert, also mit der Nähe zum Naturschutzgebiet und zum St.-Vitus-Kirchturm, in dem Fledermaus-Nachwuchs lebt. Allerdings hatte das Landratsamt damit keinen Erfolg. Die Antwort habe gelautet, dass die Behörde schon die offiziellen Formblätter schicken muss, wenn sie eine Antwort will.

Kontakt zu Gemeindetag

Mittlerweile hat sich Bürgermeister Lang auch an den bayerischen Gemeindetag gewandt mit der Frage, ob die Gemeinde eine Satzung erlassen kann, wonach Feuerwerke innerhalb eines gewissen Abstands zum Naturschutzgebiet verboten werden können. Der Rathaus-Chef berichtete auf Nachfrage der Heimatzeitung, dass er sich darüber zuvor mit dem Landratsamt unterhalte habe. Bei dem Gespräch, so Lang, sei man sich einig gewesen, dass 500 Meter eine vernünftige Entfernung wären.

Eine erste Antwort hat Lang bereits erhalten. Der bayerischen Gemeindetag, berichtete er, habe mitgeteilt, dass eine Einschränkung aus ordnungsrechtlicher Sicht nicht möglich sei. Allerdings sei er auf das Gemeindetag-Referat verwiesen worden, dass sich mit Naturschutzrecht befasst. Darauf hofft der Bürgermeister nun. Eine Antwort kam bislang noch nicht. Sollte sie positiv ausfallen, so Lang, müsse der Gemeinderat beschließen, ob eine Satzung beschlossen wird, die Feuerwerk in der Nähe des Naturschutzgebiets verbietet.

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