Schottergärten in Grafing: Ein bisschen Verbotskultur
Der Grafinger Stadtrat will die ungeliebte Gartengestaltung mit Schottersteinen verhindern. Kontrolliert wird die neue Regelung aber wohl nicht.
Sie sind eine Modeerscheinung und nur vermeintlich pflegeleicht. Außerdem behindern sie das Versickern von Oberflächenwasser, und oftmals kommen gegen schließlich doch aufkeimendes Unkraut Pflanzenschutzmittel zum Einsatz. Gehören Schottergärten also verboten? Im Grafinger Bauausschuss gab es dazu drei Antworten: Ja, Nein, Weiß nicht. Antragsteller war die Bayernpartei.
Das Thema wird und wurde auch in anderen Kommunen des Landkreises heiß diskutiert, zum Teil ist es aber schon abgefrühstückt. Offensichtlich taten sich bei den vorangegangenen Entscheidungen, wie ein gestandener bayerischer Garten auszusehen hat, Gemeinderäte immer wieder schwer. In Vaterstetten kam vor drei Jahren ein Kompromiss heraus. Seither sind Schottergärten verboten, „Steingärten mit alpenländischem Charakter“ aber erlaubt. Viel Spaß denen, die das kontrollieren sollen. Poing hat sich vor drei Jahren mit einer „Flächengestaltungssatzung“ aus der Affäre gezogen. Damit können – ganz offiziell – Schottergärten jetzt verhindert werden.
Der Antrag sollte eine Anregung zum Nachdenken sein
Walter Schmidtke, für die Bayernpartei im Grafinger Bauausschuss, erläuterte den Antrag seines Ortsverbandes so: „Ich bin grundsätzlich kein Freund von Verboten.“ Er sehe den Antrag eher „als Anregung, dass die Grafinger ihre Gartengestaltung überdenken“. Derlei Bauchschmerzen hingegen hatte Josef Biesenberger (Grüne) nicht, der den Antrag als „ganz toll“ bezeichnete.
Die Grafinger Verwaltung hatte bei diesem Thema die Mehrarbeit im Blick: „Wir wissen gar nicht, wie wir das kontrollieren sollen“, sagte Bürgermeister Christian Bauer (CSU). Biesenberger wies auf ein Argument hin, das auch in anderen Landkreiskommunen schon Beachtung fand: Unter der Schotterschicht lägen „Folien, die die Versickerung beeinträchtigen“. Und weiter: „Wir lassen zu, dass die Leute ihre Gärten zubetonieren.“ An dieser Stelle der Diskussion fand Schmidtke selbst es offensichtlich angebracht, als Antragsteller auf die Bremse zu treten. „Es ist nicht meine Intention, das zu überwachen und zu sanktionieren“. Der Antrag sei ein „Symbol“.
Eigentlich sind Schottergärten eh schon verboten
Christian Kerschner (SPD) erkannte in den Schottergärten keinen ästhetischen Gewinn: „In der Regel sind sie greislig.“ Aber deswegen eine neue Regel? „Wir brauchen nicht noch eine mehr“, sagte er. „Wenn wir es nicht überwachen können, dann können wir es auch gleich lassen.“ Zur Ergänzung lieferte Bauamtsleiter Josef Niedermaier an dieser Stelle der Debatte eine nicht ganz unerhebliche Information: Nach Landesbaurecht seien die Schottergärten eh schon verboten.
Ebersberg geht den Weg, Schottergärten per Bebauungsplan auszuschließen, statt eigens eine Satzung zu erlassen. Diesen Vorschlag machte in Grafing auch Stadtratsneuling Simon Rothmoser (CSU). Demnach sollten in neue Bebauungspläne entsprechende Textbausteine eingesetzt werden. Das fand im Grafinger Bauausschuss eine Mehrheit, nur Schmidtke und Kerschner waren dagegen. Elli Huber (CSU) wollte noch wissen, was denn passiere, wenn einer einen 100 Quadratmeter großen Garten habe, und dort zehn Quadratmeter geschottert würden. Sei das ein Schottergarten? Diese Frage blieb unbeantwortet.