Im Verteidigungsfall: Regierung im Unklaren über Anzahl der Zivilschutzhelfer in Deutschland

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Aus einer Anfrage im Bundestag geht hervor, dass die Bundesregierung nicht weiß, auf wie viele Soldaten und Polizisten das DRK und das THW im militärischen Ernstfall verzichten müssten.

Berlin - Die schwarz-rote Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat nach eigenen Angaben keinen Überblick über die Zahl der einsatzfähigen Helfer, die im Falle eines Angriffs auf Deutschland für Zivilschutzaufgaben tatsächlich bereitstünden. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Bei Angriff auf Deutschland: Schwarz-Rot hat keinen Überblick über Zivilschutzhelfer

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Jan Köstering (Linke) hervorgeht, weiß bei den Behörden niemand, wie viele Soldaten und Polizeibeamte unter den Zehntausenden von Ehrenamtlichen sind, die sich bei anerkannten Hilfsorganisationen wie etwa dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder dem THW engagieren.

Relevant ist dies, weil Angehörige dieser Berufsgruppen im Spannungs- oder Verteidigungsfall andere Aufgaben zu erledigen hätten. Sie stünden damit für die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser, Notstrom oder Behelfsunterkünften womöglich gar nicht zur Verfügung.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Bundesregierung wissen nicht, wie viele Soldaten und Polizisten dem THW und dem DRK im Verteidigungsfall fehlen würden. © Montage IPPEN.MEDIA / IMAGO / Harald Dostal / dts Nachrichtenagentur

Bei Angriff durch Wladimir Putins Russland: Bundeswehr müsste Litauen verteidigen

Anders formuliert: Sie müssten wohl mit der Waffe in der Hand kämpfen, sollte die Bundesrepublik oder ein Verbündeter aus der Nato-Militärallianz völkerrechtswidrig angegriffen werden. Die Bundeswehr engagiert sich im Rahmen des Verteidigungsbündnisses insbesondere in Litauen. Und: Das Moskau-Regime des Kreml-Autokraten Wladimir Putin aus Russland stößt immer wieder öffentlich Drohgebärden gegen die Baltische Staaten aus, die bis 1991 und ihrer Unabhängigkeit Teil der durch Moskau diktierten Sowjetunion waren.

Köstering hatte vom Innenministerium konkret wissen wollen, wie viele ausgebildete und einsatzfähige Helferinnen und Helfer über THW, DRK, Johanniter, Malteser, DLRG und den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) abrufbar sind, jedoch zeitgleich in Strukturen des Bundes im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung als Soldaten, Beamte im Dienst des Bundes beziehungsweise nachgeordneter Behörden eingesetzt werden.

Verteidigungsfall in Deutschland: Bundesländer können Bundespolizisten anfordern

In der Antwort des Ministeriums, die der dpa vorliegt, heißt es: „Sowohl die Bundeswehr als auch die übrigen Organe des Bundes und die genannten Hilfsorganisationen, wie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), erfassen derzeit mangels rechtlicher Grundlage keine Doppelmitgliedschaften in anderen Behörden und Organisationen - weder hinsichtlich eines zusätzlichen Ehrenamtes noch einer hauptamtlichen Tätigkeit.“ Bundespolizisten können laut Bundesinnenministerium zum Beispiel „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines (Bundes-) Landes“ angefordert werden.

Das Ministerium teilte dem Abgeordneten außerdem mit, es gebe keine Datenerfassung darüber, wie viele Helferinnen und Helfer von anerkannten Hilfsorganisationen gleichzeitig in anderen Bereichen als Beamte bei Feuerwehr, Polizei oder der Bundeswehr tätig seien. Die schwarz-rote Koalition plant, die deutschen Streitkräfte für einen möglichen Verteidigungsfall im großen Stil aufzurüsten - unter anderem sollen wohl tausende neue Panzer für die Bundeswehr binnen weniger Jahre angeschafft werden. (pm/dpa)

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