Gas-Probebohrung in Reichling: Könnte Aiwanger eingreifen?
Bislang hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger in Bezug auf die großen Proteste gegen die Probegasbohrung in Reichling stets aufs Bundesbergegesetz verwiesen. Laufe alles nach dessen Anforderungen, könne er nicht eingreifen. Julika Schreiber vom BUND Naturschutz (BN) sieht das anders.
Landkreis Landsberg - Auch Landrat Thomas Eichinger hatte sich mit einem offenen Brief an Aiwanger gewandt und Bedenken hinsichtlich Umwelt, Verkehr, Gesundheit und Klimaschutz geäußert. Er bat Aiwanger, die Genehmigung der Bohrungen „sorgfältig zu prüfen“. Aiwanger wies das zurück: „Wenn alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind, besteht ein Rechtsanspruch, den ich nicht verweigern kann.“ Die Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern, der das Bergamt Südbayern untersteht, beruhe „auf den bergrechtlichen und wasserrechtlichen Grundlagen für Tiefbohrungen, wie sie neben Erdgasbohrungen oder Erdölbohrungen auch für Geothermiebohrungen gelten“. Im Beteiligungsverfahren seien das Bayerische Denkmalamt, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürstenfeldbruck, das Wasserwirtschaftsamt Weilheim, die Gemeinde Reichling sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt und auch das Landratsamt Landsberg gefragt worden. Aber ist Aiwanger wirklich so machtlos, wie er sich darstellt?
Könnte Aiwanger die Gas-Bohrung in Reichling untersagen? Der BN sagt ja
„Wir sehen hier mehrere Ansatzpunkte“, sagt die BN-Regionalreferentin Oberbayern Julika Schreiber, die ebenso wie Aiwanger bei der BR-Sendung „Jezt red I“ am heutigen Mittwochabend in Dießen dabei sein wird. Im Bundesbergegesetzt gebe es einen Satz - genauer: den Satz 10 im Paragrafen 11 -, der „bei einem überwiegenden öffentlichen Interesse“ eine Nichterteilung der Bergegenehmigung vorsehe. „Für uns ist der Klimaschutz dieses überwiegende öffentliche Interesse“, so Schreiber.
Zudem hätte der Freistaat laut Gesetz eine Förderabgabe von bis zu zehn Prozent des Gewinns einfordern können, informiert Schreiber. Und das hätte eventuell dazu geführt, dass die mögliche Gasförderung für das Unternehmen Genexco nicht mehr rentabel sein würde. Geplant habe man das Vorhaben ja 2022 bei weitaus höheren Gaspreisen. Die aktuelle Gasförderplanung sei deshalb vielleicht inzwischen aufkante genäht. „Und kämen dann nochmals zehn Prozent Abgaben dazu, würde Genexco eventuell das Vorhaben absagen.“
Nicht zuletzt, fügt Schreiber an, könne der Freistaat ja eventuell auch ein ähnliches Gesetz erlassen, wie es das bei der Windkraft mit der 10H-Regel getan habe: Damals habe man kein Windrad näher als 1.000 Meter an Wohngebiete heran bauen dürfen. „Aber dieser Förderturm darf in 800 Meter Entfernung vom Ortskern stehen.“
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