Grundmandatsklausel soll 2025 wieder gelten - Urteil vorab geleakt – Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf

In der geleakten PDF-Datei ist eine schriftliche Fassung der Richter enthalten, in dem steht, dass das zuletzt reformierte Bundestagswahlrecht teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz ist.

Im Detail geht es dabei um die sogenannte Grundmandatsklausel: Im März 2023 hatte der Deutsche Bundestag im Rahmen der Wahlreform die Abschaffung der Grundmandatsklausel beschlossen - nun dürfte sie bei der kommenden Bundestagswahl 2025 doch gelten.

Was ist die Grundmandatsklausel?

Die Grundmandatsklausel besagt, dass eine Partei auch dann an der prozentualen Sitzverteilung nach Zweitstimmen teilnimmt, wenn Fünfprozenthürde gescheitert ist - unter der Voraussetzung, dass sie mindestens drei Direktmandate (Grundmandate) errungen hat.

CSU und Linkte hatten gegen die Abschaffung der Grundmandatsklausel geklagt. Beide Parteien dürften ohne die Klausel um den künftigen Wiedereinzug ins Parlament bangen. Die Linke zog 2021 mit 4,9 Prozent der Zweitstimmen nur aufgrund von drei verteidigten Direktmandaten in den Bundestag ein. Die bayerische CSU, die derzeit bundesweit nur knapp über fünf Prozent der Zweitstimmen kommt, könnte bei der nächsten Wahl ganz aus dem Bundestag fallen - dies bereitete auch der Schwesterpartei CDU Sorgen.

Direktmandatsklausel soll schon bei Bundestagswahl 2025 wieder gelten

In dem nun geleakten Urteil erklären die Verfassungsrichter nun jedoch eine Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Schon bei der nächsten Wahl soll die Grundmandatsklausel deshalb wieder gelten.

Die schriftliche Fassung des Urteils machte bereits am späten Montagabend die Runde – offenbar war jemand an die Adresse gekommen, unter der ein PDF des Urteils abrufbar ist, berichtet „ Spiegel Online

Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nicht bestätigt, ob das geleakte Urteil authentisch ist. Allerdings hat das Gericht den Link inzwischen deaktiviert.