Kurzcheck: Wann bleibt Ihre Rente 2026 steuerfrei?

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Ab wann greift der Fiskus zu? Neurentner müssen 2026 mit höheren Steuern rechnen. (Symbolbild) © HalfPoint Images/Imago

2026 gibt es für Rentner in Deutschland wichtige steuerliche Grenzwerte und Neuerungen, die darüber entscheiden, welcher Teil der Rente steuerfrei bleibt.

Viele Ruheständler fragen sich: Muss ich meine Rente versteuern oder bleibt diese steuerfrei? Die gute Nachricht: Für das Rentenjahr 2025 (Besteuerungsjahr 2026) gelten klare Einkommensgrenzen, bis zu denen keine Einkommensteuer auf die Rente anfällt. Entscheidend ist nicht die Bruttorente, sondern das zu versteuernde Renteneinkommen nach Abzug von Rentenfreibetrag, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Pauschbeträgen. Und wie sieht es für 2026 aus?

Steuerpflicht bei Renten: Neues Jahr, höherer Grundfreibetrag

Für das Steuerjahr 2026 wurde der Grundfreibetrag – das sogenannte steuerfreie Existenzminimum – erneut angehoben. Für Ledige bleibt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug aller Freibeträge und Ausgaben bis zu 12.348 Euro komplett steuerfrei. Verheiratete erhalten bei Zusammenveranlagung den doppelten Betrag – 24.696 Euro. 

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Höhere Steuern: Rentenfreibetrag für Neurentner 2026 sinkt

Wer im Jahr 2026 erstmals in Rente geht, muss einen größeren Teil seiner Rente versteuern als frühere Jahrgänge. Aber: Mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz steigt der steuerpflichtige Anteil künftig nur noch in Schritten von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr.

So steigt der steuerpflichtige Anteil der Bruttorente 2026 auf 84 Prozent. Der verbleibende steuerfreie Anteil der ersten vollen Jahresbruttorente von 16 Prozent (Rentenfreibetrag) wird weiterhin als fester Eurobetrag lebenslang steuerfrei gestellt.

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Neu: Die „Aktivrente“ als steuerfreies „Zuckerl“

Zum 1. Januar 2026 wurde die sogenannte Aktivrente eingeführt. Sie soll Rentnerinnen und Rentner motivieren, länger im Berufsleben zu bleiben. Allerdings gilt diese Regelung längst nicht für alle Ruheständler. Auch Sozialabgaben müssen weiterhin abgeführt werden.

Steuerfreibetrag: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann bis zu 2.000 Euro pro Monat aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerfrei hinzuverdienen.

Selbstständige, Mini-Jobber und Frührentner: All diese Gruppen können von dieser Regelung bis auf Weiteres nicht profitieren.

Erneut gestiegen: Die Minijob-Grenze

Hingegen steigt die Verdienstgrenze für Minijobs zum 1. Januar 2026 erneut – auf 603 Euro monatlich (7.236 Euro pro Jahr). Einkünfte aus einem pauschal versteuerten Minijob bleiben in diesem Umfang auch bei der Einkommensteuererklärung von Rentnerinnen und Rentnern unberücksichtigt. 

Zusammenfassen gilt bei der Rentenbesteuerung im Jahr 2026

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Eine Steuerpflicht für Ruheständler entsteht erst, wenn die Summe aus dem steuerpflichtigen Teil der Rente und weiteren Einkünften – abzüglich Krankenversicherungsbeiträgen und Werbungskosten – den Grundfreibetrag von 12.348 Euro überschreitet. Was sich 2026 beim Thema Rente ändert, zeigt der kompakte Überblick.

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/verbraucher/kurz-check-wann-bleibt-ihre-rente-2026-wirklich-steuerfrei-94141760.html