3400 Kinderpornos: Taufkirchener lädt Missbrauch-Videos von Fünfjährigen aus dem Internet
Lässt sich der Besitz von Kinderpornografie mit Neugier entschuldigen? Wohl kaum. Das und „eine schwierige Lebensphase“ nannte ein 52-jähriger Taufkirchener als Grund für sein Verhalten.
Taufkirchen/Erding – Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Erding wurde ein 52-jähriger Taufkirchener wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie einem Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von fast zwei Jahren verurteilt. Immerhin zeigte sich der Angeklagte in der Verhandlung einsichtig und bereit für eine Therapie.
Im vergangenen Jahr entdeckte der neuseeländische Cloud-Anbieter Mega.nz Ordner mit kinderpornografischen Inhalten, die ein Nutzer dort gespeichert hatte. Das Unternehmen gab Hinweise an die örtlichen Behörden weiter, die übermittelten sie an das Bundeskriminalamt. Der Täter war nämlich aus Deutschland.
So landete der Fall bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Fündig wurden die Ermittler dann in Taufkirchen – wobei Kinderpornos nicht das einzige Vergehen des Mannes waren.
Als die Erdinger Polizei im Februar eine Hausdurchsuchung durchführte, fand sie neben diversen Datenträgern, die eingezogen wurden, auch eine halbautomatische Langwaffe mit entsprechender Munition, einen verbotenen Wurfstern sowie eine geringe Menge Cannabis. Nach der Auswertung von sechs elektronischen Geräten lagen schließlich über 3400 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos vor.
„Mir war nicht klar, wie schlimm so etwas ist“, sagte der Mann vor dem Gericht und räumte seine Tat vollumfänglich ein. Die Waffe habe er von seinem verstorbenen Vater geerbt und im Schrank aufbewahrt. Dass der Wurfstern verboten ist, habe er nicht gewusst.
Relativ wenig erzählte er hingegen zur Sache mit den Kinderpornos. „Wie sind Sie da ran gekommen?“, wollte Richter Björn Schindler wissen. Er wisse es nicht, entgegnete der Angeklagte. Die seien irgendwie in seine Cloud gekommen und er habe sie gespeichert.
Dass er seine Sammlung nicht ganz so passiv ausgebaut hatte, wurde in der Zeugenaussage eines Polizeibeamten klar. Unter den Fotos habe sich ein Bild von einem kleinen nackten Mädchen vor einem Planschbecken befunden. Die sei dann auch ausfindig gemacht worden – es handelte sich um die Tochter einer alten Schulfreundin des Angeklagten. Er hatte Handy und Laptop für die Mutter hergerichtet und dabei offenbar Dateien kopiert.
Andere, aus dem Internet heruntergeladene Videos, zeigten erwachsene Männer, die fünf- bis siebenjährige Mädchen missbrauchen.
Was auf den untersuchten Datenträgern nicht auftauchte, waren die vom Cloud-Anbieter ursprünglich angezeigten Dateien. Aber: „Wir haben aus Kostengründen nicht alles ausgewertet, nachdem wir fündig wurden“, erklärte der Sachverständige für IT-Datenforensik, Immo Bornhagen. Er konnte aber versichern: „Ein Interesse an Kinderpornografie ist gegeben.“ Da half es auch nicht, dass der Mann in etwa genauso viele Erwachsenenpornos gespeichert hatte.
Der Mann wurde schließlich wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie dem Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt – genau wie von Generalstaatsanwalt Bernd Kuhn gefordert. Der 52-Jährige muss sich zudem einer Sexualtherapie unterziehen. Seine Bereitschaft dazu hatte er bereits zu Prozessbeginn signalisiert. „Dort müssen sie an sich arbeiten“, sagte Richter Schindler. „Antworten wie ,Ich weiß es nicht‘ werden dann nicht mehr reichen.“