Teils vierstellige Bußgelder: Beliebte Urlaubsländer greifen knallhart gegen Verkehrssünder durch

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Bei Verkehrsverstößen im Ausland müssen Reisende mit hohen Geldbußen rechnen. © Zoonar/IMAGO / Joeran Steinsiek/IMAGO

Ein Strafzettel im Urlaub trübt die Stimmung. Damit es erst gar nicht erst so weit kommt, sollten Reisende sich eingehend informieren.

München – Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen und viele zieht es gen Süden in den Urlaub. So erwartet allein Italien einer Erhebung des Tourismusverbands Assoturismo Confesercenti zufolge 2024 insgesamt 6,5 Millionen Urlauber aus Deutschland. Dass sich Italien Jahr um Jahr großer Beliebtheit erfreut, liegt auch mit daran, dass es problemlos mit dem eigenen Auto zu erreichen ist. Dasselbe gilt für Kroatien, einem weiteren Favoriten vieler Touristen. Ist man hierbei jedoch unvorsichtig, kann das schnell ein unschönes Nachspiel in Form eines heftigen Bußgelds haben.

Viele Urlaubsländer haben bei den Strafen für Verkehrsvergehen in den letzten Jahren noch einmal ordentlich nachgeschärft. Auch Urlauber sind hiervor nicht gefeit – selbst nach der Heimreise.

Hohe Geldbußen in beliebten Urlaubsländern: Vor allem bei Rasern und Alkohol wird hart durchgegriffen

Vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Fahren unter Alkoholeinfluss werden oft mit hohen Strafen geahndet. Vor allem letzteres kann unbedarfte Urlauber schnell treffen – denn nicht überall gilt die 0,5-Promille-Grenze. In Ungarn liegt die Grenze beispielsweise ganz hart bei 0,0 Promille. Selbst ein Bier zum Mittagessen kann hier eine Strafe von bis zu 330 Euro nach sich ziehen.

Für Raser gibt es teils sogar Bußgelder in vierstelliger Höhe. So zahlt man etwa in Kroatien für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h 1350 Euro oder sogar mehr. In Großbritannien ist man bereits für 20 km/h über dem Tempolimit bis zu 1170 Euro los. Und in Österreich kann bei Geschwindigkeitsverstößen sogar das Auto einkassiert werden.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, ist es ratsam, sich vor der Abreise über die geltenden Verkehrsregeln zu informieren. Insbesondere etwaige Besonderheiten und Regeln, die von der deutschen StVO abweichen, sollten dabei im Fokus stehen. Der ADAC nennt etwa folgende Beispiele:

  • In Kroatien sollte man sich besser doppelt versichern, ob Parken wirklich erlaubt ist. Etwaige Knöllchen sollten direkt bezahlt und alle Belege – etwa für bezahlte Parktickets oder Mautgebühren – aufgehoben werden.
  • In Italien ist insbesondere auf die „zona traffico limitato“ (dt. Verkehrsbeschränkungszone) zu achten. In diese darf man nicht hineinfahren – außer man hat eine entsprechende Genehmigung. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn das gebuchte Hotel innerhalb der Zone liegt.

Bußgeldbescheid aus dem Ausland nicht ignorieren – Rückreise schützt Verkehrssünder nicht vor Strafe

Flattert nach dem Urlaub doch ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten, sollte dieser keinesfalls ignoriert werden. Bußgelder aus dem EU-Ausland können in Deutschland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt werden, warnt der ADAC. Bei einer fälligen Geldbuße aus Österreich geht dies sogar schon ab 25 Euro. Das jeweilige Land wendet sich mit dem ausstehenden Bußgeld an das Bundesamt für Justiz, dass dieses dann im Namen der ausländischen Behörden eintreibt.

Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern werden mit Ausnahmen wie der Schweiz nicht in Deutschland vollstreckt. Als Freifahrtschein sollte das jedoch nicht gesehen werden. Denn ein ausstehendes Bußgeld kann bei der nächsten Reise dorthin zum Problem werden. Reisende können etwa bei einer erneuten Verkehrskontrolle, aber auch bei der Einreise auffallen und dann zur Kasse gebeten werden, informiert der ADAC und rät, fällige Geldbußen am besten direkt zu begleichen.

In einigen Fällen zahlt man dadurch sogar weniger. Viele Länder bieten Nachlässe bei schneller Bezahlung an. In Italien gibt es beispielsweise einen Nachlass von 30 Prozent, wenn das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen bezahlt wird, berichtet Auto Motor Sport.

Bußgelder aus dem Ausland sollten gezahlt werden – Vorsicht bei Inkassofirmen

Haben Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten, sollten Sie diesen sorgfältig prüfen. Ist er gerechtfertigt, zahlen Sie das Bußgeld. Bei Unklarheiten oder fehlerhaften Bescheiden sollte rechtlicher Beistand eingeholt werden.

Hellhörig sollte man beispielsweise bei Forderungen von privaten Inkassounternehmen, Anwälten und Notaren werden. „Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben, zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz“, so der ADAC. (sp)

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