Ein rotes Pfefferpulver ist von einem Rückruf betroffen. Es enthält krebserregende Stoffe. Kunden sollten das Gewürz nicht verzehren.
Kassel – Die Jwan-Foods-GmbH ruft eines ihrer Gewürz-Produkte zurück, wie aus einer Meldung von lebensmittelwarnung.de hervorgeht. Untersuchungen haben ergeben, dass das Produkt mit nicht zugelassenen Sudanfarbstoffen belastet ist, die als potenziell krebserregend gelten.
Bei dem zurückgerufenen Gewürz handelt es sich um „Afrin Khayrat rotes Pfefferpulver“ in einer 400-Gramm-Kunststoffdose mit Deckel. Das Produktionsdatum ist der 1. November 2023, und das Haltbarkeitsdatum der 1. November 2025. Die Chargennummer lautet „0 654170 664267“. Hersteller und Inverkehrbringer ist die Jwan-Foods-GmbH mit Sitz in Stuhr (Niedersachsen).
| Produkt\t | Chargennummer | Mindesthaltbarkeitsdatum |
|---|---|---|
| Afrin Khayrat rotes Pfefferpulver, 400g | 0 654170 664267 | 25.12.2024 |
Lebensmittelwarnung für Gewürz – das ist der Grund des Rückrufs
Der Rückruf erfolgt aufgrund des Nachweises gesundheitsgefährdender Substanzen – konkret: nicht zugelassener Farbstoffe. Sudanfarbstoffe, wie Sudan I und IV, sind synthetische Azofarbstoffe, die in Lebensmitteln verboten sind. Nach oraler Aufnahme können sie im Körper in krebserregende Abbauprodukte aufgespalten werden. Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) besitzen Sudanfarbstoffe mutagene Eigenschaften und können stabile Verbindungen mit dem Erbmaterial eingehen. In Tierversuchen wirkten sie zudem krebsauslösend.
Sudanfarbstoffe sind synthetische Farbstoffe, die ursprünglich zum Färben von Mineralölprodukten wie Benzin, Dieselöl und Heizöl verwendet wurden. Sie sind für die Verwendung in Lebensmitteln nicht zugelassen, da sie als potenziell krebserregend gelten. Befunde belegen, dass Sudan I erbgutverändernde Eigenschaften besitzt und stabile Verbindungen mit dem Erbmaterial eingeht. In Tierversuchen wirkte die Substanz krebsauslösend. Nach aktuellem Stand sind folgende Bundesländer betroffen:
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, werden dringend gebeten, es nicht zu verzehren. Stattdessen sollten sie es an die Verkaufsstelle zurückgeben oder vor Ort vernichten. Der Kaufpreis wird in der Regel auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Derzeit sind mehrere Bundesländer von einem „Weinblätter“-Rückruf betroffen. Der Verzehr kann auch hier krebserregend sein. (ls)