Wegen Gruppenvergewaltigung verurteilt: Abgeschobener Straftäter will zurück nach Deutschland

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Ein wegen der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) verurteilter Straftäter will zurück nach Baden-Württemberg.

Illerkirchberg - Auch Straftäter haben Rechte. Ob für einen Mann, der nach einer Gruppenvergewaltigung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt wurde, das Recht auf Schutz von Ehe und Familie gilt, muss jetzt geprüft werden. Dafür kämpft sein Anwalt derzeit.

Hintergrund ist, dass der verurteilte Straftäter inzwischen Vater geworden ist. 2019 hatte er in der Halloween-Nacht mit drei weiteren Männern ein Mädchen vergewaltigt. Die damals 14-Jährige wurde zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt. Zu der Tat kam es in einer Flüchtlingsunterkunft im baden-württembergischen Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis).

Anwalt setzt sich für Rückkehr seines Mandanten nach Deutschland ein

Nachdem der Mann seine zweijährige Haftstrafe abgesessen hatte, wurde er im vergangenen August nach Afghanistan abgeschoben. Zudem durfte er vorerst sechs Jahre nicht nach Deutschland zurückkehren. Widerspruch hatte er dagegen nicht eingelegt. Ob dieser Entschluss Bestand hält, ist allerdings trotzdem unklar. Denn die Freundin des Straftäters hat inzwischen in Deutschland seine Tochter zur Welt gebracht.

Wie der SWR berichtet, will der Mann deshalb zurück nach Deutschland einreisen und das Justizministerium bestätigte, dass sich der Anwalt des Mannes für die Rückkehr des Asylbewerbers einsetzt. Demnach hat der Afghane im November über seinen Anwalt die Einreise nach Deutschland beantragt, die im Januar abgelehnt wurde. Der Anwalt des Straftäters hatte dagegen wiederum Einspruch erhoben. Seitdem ist der Fall nicht rechtskräftig entschieden – Ausgang offen.

Ein Straftäter aus Afghanistan will zurück nach Deutschland.
Ein Straftäter aus Afghanistan will zurück nach Deutschland. (Symbolfoto) © IMAGO/Michael Bihlmayer

Kritik an Abschiebung nach Afghanistan wegen Völkerrecht

Bisher war das Justizministerium der Auffassung, dass die Straftat des Mannes schwerer zu bewerten sei als das Recht auf Schutz von Ehe und Familie. Laut Berichten der Bild und RTL soll sich der nach Afghanistan abgeschobene Mann aktuell im Iran aufhalten, von wo er gerne wieder nach Deutschland einreisen würde, um zu seiner Familie zurückzukehren.

Im August 2024 wurde der Mann mit 27 weiteren Straftätern aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Zuvor scheiterte die Abschiebung wegen der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. Auch die Abschiebung im vergangenen Sommer sorgte für Kritik. Es wurde darauf verwiesen, dass Menschenrechtler, Demonstranten oder Journalisten in Afghanistan Verhaftung, Verschwinden oder Folter drohen. Eine Abschiebung in solch ein Land sei, wie der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg meint, völkerrechtswidrig.

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