Italien-Urlaub mit dem Auto: Ein offenes Fenster kann schnell teuer werden

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Offenes Autofenster? In Italien kann das schnell teuer werden. Urlauber sollten beim Parken alle Fenster schließen – sonst droht ein Bußgeld.

Italien – Was vielen Autofahrer als harmlose Unachtsamkeit erscheint, kann in Italien richtig ins Geld gehen: Ein offenes Fenster beim geparkten Auto kann ein Bußgeld nach sich ziehen – selbst dann, wenn es nur einen kleinen Spalt geöffnet ist. Das verdeutlicht ein aktueller Fall aus Vicenza in Norditalien, der unter Reisenden derzeit für Diskussionen sorgt.

Italien-Urlauber bekommt Strafzettel für offenes Fenster

Ein Mann hatte seinen Wagen dort mit leicht geöffnetem Seitenfenster abgestellt und bei seiner Rückkehr einen Strafzettel über 42 Euro vorgefunden. Wie das Nachrichtenportal stol.it berichtet, wertete die Polizei das offene Fenster als Sicherheitsrisiko – ein Verstoß gegen Artikel 158, Absatz 4 der italienischen Straßenverkehrsordnung (Codice della Strada). Die Vorschrift verpflichtet Autofahrerinnen und Autofahrer, ihr abgestelltes Fahrzeug so zu sichern, dass ein unbefugter Zugriff erschwert wird. Dazu gehört neben dem Abschließen der Türen auch das vollständige Schließen aller Fenster.

Trotz angebrachten Urlaubsflairs sollte man auf italienischen Straßen lieber nicht zu lässig unterwegs sein – sonst droht ein Bußgeld. (Symbolbild) © Westend61/IMAGO

Die italienische Gesetzgebung kennt bei solchen Verstößen keine Nachsicht. Laut stol.it sieht das Gesetz sogar vor, dass bereits zurückgelassene Autoschlüssel im Fahrzeug als Ordnungswidrigkeit gelten können. Grund dafür: Die Behörden betrachten dies als potenzielle Beihilfe zu Diebstahl oder Vandalismus – auch dann, wenn es nicht zu einer tatsächlichen Straftat kommt.

Italien-Reisende aufgepasst: Offene Fenster können zu Bußgeld von bis 173 Euro führen

Die Höhe der Geldstrafe liegt im Ermessen der Polizeibeamten. Laut stol.it kann das Bußgeld zwischen 42 und 173 Euro betragen – je nach Einschätzung der konkreten Gefährdungssituation. Im Fall von Vicenza wurde das Mindestmaß verhängt, doch insbesondere in touristisch stark frequentierten oder risikoreichen Gebieten kann auch die Höchststrafe ausgesprochen werden.

Der Fall hat in den sozialen Netzwerken für kontroverse Reaktionen gesorgt. Viele Nutzer zeigten Unverständnis für das harte Vorgehen der Behörden, andere wiederum befürworteten die Maßnahme. Denn: Ein nur minimal geöffnetes Fenster wird in Italien rechtlich als relevante Sicherheitslücke eingestuft. Das bestätigt auch die Einschätzung von Fachleuten: Wer sein Fahrzeug abstellt, sollte nicht nur an den Diebstahlschutz denken, sondern auch an die gesetzlichen Vorschriften vor Ort. Der Grundsatz dahinter ist klar: Die Sicherung des Fahrzeugs ist nicht nur Privatsache, sondern Teil der öffentlichen Ordnung.

Auch diese Verkehrsregeln sollten Italien-Reisende unbedingt beachten

Doch nicht nur das unbeabsichtigte Offenlassen eines Fensters kann im Italienurlaub zum kostspieligen Verhängnis werden. Auch scheinbar harmlose Angewohnheiten während der Fahrt können Bußgelder nach sich ziehen. So kann das Fahren mit heraushängendem Arm in Italien mit bis zu 168 Euro geahndet werden. Der Grund: Beide Hände gehören aus Sicht der italienischen Polizei ans Lenkrad. Wer diese Regel missachtet, riskiert eine saftige Strafe. Dabei unterscheidet sich die italienische Rechtslage deutlich von der deutschen.

Während in Deutschland das Fahren mit einem Arm aus dem Fenster nicht direkt verboten ist, warnt der Verkehrsrechtsexperte Rico Jäde im Gespräch mit IPPEN.MEDIA dennoch davor, sich auf solche Freiheiten zu verlassen: „Ein dauerhaftes freihändiges Autofahren dürfte gegen das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen“, erklärt der Anwalt. Auch wenn in Deutschland in der Regel kein Bußgeld für einen heraushängenden Arm verhängt wird, könne dies bei einem Unfall schnell anders aussehen.

Wer in Italien mit einem Bußgeld belegt wird, sollte nicht auf die Idee kommen, dieses zu ignorieren. In Italien verdoppelt sich die Strafe, wenn sie nicht innerhalb der im Bescheid genannten Frist von 60 Tagen bezahlt wird. Wird das Bußgeld hingegen binnen fünf Tagen nach Zustellung beglichen, erhalten Schnellzahler einen Nachlass von 30 Prozent. Auch in Deutschland können unbezahlte Bußgelder aus Italien vollstreckt werden. Die Zeiten, in denen man Verkehrsverstöße im Ausland einfach aussitzen konnte, sind längst vorbei. (ls)

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