Stadt Starnberg: viel Arbeit durch Baurechtsnovelle

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Bauen in Starnberg wird durch die Gesetzesänderungen einfacher, zumindest auf dem Papier. © Andrea Jaksch

Die Stadt Starnberg will ihre Satzungen im Baubereich neu fassen. Grund dafür sind die Anfang des Jahres in Kraft getretenen Modernisierungsgesetze des Freistaates, die vielen bisherigen kommunalen Regelungen die Rechtskraft entziehen. Es geht um Stellplätze, Kinderspielplätze, die Grünordnung und dergleichen.

Starnberg – Als Stadtbaumeister Stephan Weinl in der jüngsten Sitzung des Starnberger Bauausschusses über die Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sprach, war schnell klar: Da kommen eine Menge Änderungen auf Bauherren und Bauträger, aber auch Nachbarn und Gemeinden zu. Im Zuge des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes will der Freistaat Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen.

So sind eine ganze Reihe von Vorhaben künftig verfahrensfrei. Dazu zählen unter anderem Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken, Schwimmbecken, Solaranlagen unter gewissen Voraussetzungen, Freischankflächen bis 100 Quadratmeter und Terrassenüberdachungen bis maximal 30 Quadratmeter – ein Thema, das im Neubaugebiet am Wiesengrund mehr als ein Jahr lang ausgiebig diskutiert wurde. Zudem müssen bei Mobilfunkmasten, ebenerdigen Terrassen und Wärmepumpen samt zugehöriger Einhausungen bis maximal zwei Meter Höhe künftig keine Abstandsflächen mehr nachgewiesen werden.

Weitere weitreichende Änderungen betreffen das Satzungsrecht, also Vorgaben der Gemeinde. So entfällt unter anderem die Pflicht, bei der Errichtung eines Gebäudes mit mehr als drei Wohnungen einen Kinderspielplatz herzustellen. Seit Anfang des Jahres gilt diese Pflicht erst ab sechs Wohnungen.

Stadt Starnberg will Satzungen überarbeiten

Für Wohnungen sind prinzipiell auch nur noch zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen, unabhängig von der Größe der Wohnungen. In Starnberg gibt es bislang noch eine Vielzahl an Regelungen, darunter eine, wonach ab 200 Quadratmetern Wohnfläche drei Stellplätze nachzuweisen sind. Auch Gestaltungs- und Grünordnungssatzungen werden in ihrer Ausprägung eingeschränkt. So sind reine Gestaltungsvorgaben künftig nicht mehr möglich.

„Immerhin kann jedoch ein satzungsrechtliches Verbot von Bodenversiegelungen, nicht begrünten Steingärten sowie ähnlich eintönigen Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrologischer Last oder erheblich unterdurchschnittlichem ökologischem oder wohnklimatischem Wert verfügt werden“, hieß es zu dem Punkt in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung. Es gebe jedoch nach wie vor die Möglichkeit, im Rahmen von Bebauungsplänen positive Vorgaben für die Bepflanzung oder den Erhalt ortsbildprägender Bäume zu treffen – allerdings nur, wenn diese Vorgaben städtebaulich motiviert seien. „Ausschließlich gestalterisch motivierte grünordnerische Festsetzungen in bestehenden Bebauungsplänen“ würden hingegen zum 30. September außer Kraft treten. Diese Frist gilt im Übrigen für alle städtischen Satzungen im Baubereich. Will die Stadt eigene Regelungen treffen, müssen zum 1. Oktober neue Satzungen in Kraft treten.

In der Vorlage formulierte die Stadtverwaltung das so: „Die Novellierung der BauBO zwingt die Kommunen also in satzungsrechtlicher Hinsicht zu einem Tätigwerden, wenn sie zumindest die reduzierten Regelungsmöglichkeiten hinsichtlich der Stellplatz- und Kinderspielplatzpflicht nutzen und die bestehenden, weiterhin zulässigen Regelungen zur Gebäudegestaltung sowie zu Einfriedungen aufrechterhalten wollen.“ Der Bauausschuss folgte der Empfehlung einstimmig und beauftragte die Verwaltung, die Grünordnungs- und Gestaltungssatzung und die Stellplatzsatzung sowie die Regelungen zur Kinderspielplatzpflicht nach den neuen gesetzlichen Vorgaben zu überarbeiten und wieder vorzulegen.

Nicht betroffen von der Gesetzesänderung sind im Übrigen bestehende Baumschutzverordnungen zum Schutz naturschutzrechtlich bedeutsamer Bäume. Starnberg verfügt seit eineinhalb Jahren über eine „Verordnung zur einstweiligen Sicherung des Bestands an Bäumen in der Stadt Starnberg“.

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