Am S-Bahnhof setzt es Prügel: Zwei Jugendliche lauern 17-Jährigem auf

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Zwei Jugendliche haben einem Gleichaltrigen aufgelauert und ihn verprügelt. Nun mussten sich die beiden vor dem Amtsgericht verantworten. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In Wolfratshausen haben zwei Jugendliche einen Gleichaltrigen attackiert, nachdem sie ihn zum S-Bahnhof gelockt hatten. Jetzt saß das Duo im Amtsgericht auf der Anklagebank.

Wolfratshausen – Aufgrund ihres Alters fand die Verhandlung gegen zwei Jugendliche am Amtsgericht Wolfratshausen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nun berichtet Rosemarie Mamisch, Pressesprecherin des Amtsgerichts, von der Anklage und dem Urteilsspruch.

Zwei 17-Jährige hatten sich vor Gericht zu verantworten. Der Vorwurf: gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung. Einer der Angeklagten soll den Geschädigten – ebenfalls ein 17-Jähriger – per Handy in die Nähe des S-Bahnhofs in Wolfratshausen bestellt haben, um ihn wegen einer angeblichen Belästigung seiner Freundin zur Rede zu stellen. Für den Fall, dass er nicht am Bahnhof erscheinen sollte, wurde ihm gedroht, „man werde Leute zu ihm nach Hause schicken, die ihn schlagen werden“, so Mamisch.

Beim Schlag aufs Auge brach die Brille – Wunde muss genäht werden

Am S-Bahnhof erwarteten die Angeklagten den 17-Jährigen. „Einer der beiden soll mit seiner Faust in die Richtung des Kopfes des Geschädigten geschlagen, ihn aber nur gestreift haben. In einem anschließenden Gerangel sollen beide zu Boden gegangen sein“, berichtet die Gerichtssprecherin. Als der Geschädigte wieder aufstand, soll der andere Angeklagte ihn von hinten auf die Schulter getippt haben. Der Geschädigte drehte sich um – und bekam einen Faustschlag aufs Auge verpasst. Durch den Schlag brach die Brille des Angegriffenen, das Glas schnitt über dem linken Auge die Haut des 17-Jährigen auf. Die Wunde musste genäht werden.

Die jugendlichen Täter stiften schon längere Zeit Unruhe

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Die beiden Angeklagten sollen laut den Ermittlern zu einer Gruppe von Jugendlichen und jungen Männern gehören, die schon seit längerer Zeit über Wolfratshausen hinaus Unruhe stiften. Marmisch: „Ihren teils stark relativierenden Einlassungen schenkte das Gericht nur insoweit Glauben, als sie sich mit den übrigen Beweisergebnissen deckten.“ Gegen einen der Täter wurde das Verfahren gegen Leistung von sozialen Diensten eingestellt, der zweite soll einen Arrest verbüßen und eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro entrichten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.