Stefan P. (56) ist passiert, wovor sich Verbraucher häufig fürchten: Er hat einen Gutschein für ein Erlebnis gekauft – und das Geld war plötzlich weg. Stefan P. stößt auf Facebook auf die Anzeige eines Unternehmens, das Gutscheine für Erlebnisabenteuer anbietet. Eine Heißluftballonfahrt für 100 Euro pro Person wirkt für ihn wie ein echtes Schnäppchen – ideal für ein besonderes Geschenk für seine Frau und ihn. Dennoch bleibt Skepsis: Er prüft das Unternehmen auf gängigen Bewertungsportalen und liest Kundenmeinungen. Alles wirkt seriös. Also bestellt er den Gutschein, der erst Monate später eingelöst werden kann. Doch als Stefan P. schließlich einen Termin vereinbaren möchte, folgt der Schock: Die Website ist verschwunden, der Anbieter insolvent. Gutschein weg, Geld weg.
Was nun?
Doch was tun, wenn der Gutschein plötzlich wertlos ist und das Geld verloren scheint? Welche Rechte haben Betroffene und wie funktioniert das Konzept hinter solchen Anbietern?
Hat ein Unternehmen Insolvenz angemeldet, sind die Möglichkeiten für Kunden begrenzt. Rechtlich bleibt meist nur: die Forderung aus dem Gutschein beim Insolvenzverwalter anzumelden, also in die sogenannte Insolvenztabelle einzutragen. Gibt es noch verbliebenes Vermögen, zahlt das Unternehmen eine entsprechende Quote aus. Wirklich viel Hoffnung auf eine Rückerstattung sollten Betroffene allerdings nicht haben. In den meisten Fällen bleiben solche Forderungen unbezahlt.
In sehr frühen Fällen gilt:
Liegt der Kauf innerhalb der 14-Tage-Frist, greift das Widerrufsrecht: Der Gutschein lässt sich zurückgeben und der Kaufbetrag wird erstattet.
Wichtig: Das gilt nur, wenn es sich nicht um eine termingebundene Freizeitleistung handelt. Bei Freizeitleistungen mit festem Datum (zum Beispiel: Ballonfahrt am konkreten Tag) ist der Widerruf ausgeschlossen.
Wie funktioniert das Konzept des Gutscheinanbieters?
Warum das System anfällig für finanzielle Probleme sein kann, zeigt der Aufbau dahinter.
Auf den ersten Blick wirkt das System einfach: Der Anbieter verkauft einen Wertgutschein, etwa für eine Heißluftballonfahrt. Erst bei der Einlösung wählt der Kunde einen konkreten Termin. Im Hintergrund kauft der Plattformbetreiber beim jeweiligen Veranstalter einen Partnergutschein und leitet ihn an den Kunden weiter. Die Auszahlung an den Erlebnispartner erfolgt meist erst nach Durchführung des Events.
Eine YouGov-Erhebung zeigt, wie unterschiedlich Verbraucher mit Gutscheinen umgehen: Etwa die Hälfte der Befragten hat noch nie einen Geschenkgutschein verfallen lassen. Rund 40 Prozent ist das schon passiert, zwölf Prozent sogar mehrfach. Die Zahlen beziehen sich zwar auf Gutscheine allgemein, verdeutlichen aber die Bedeutung der Nicht-Einlösung für Anbieter.
Viele Plattformen rechnen bewusst mit einem Anteil nicht eingelöster Gutscheine. Anbieter wie mydays nutzen diese sogenannte „No-Show-Quote“ in ihrer Finanzierungsplanung, wie das Unternehmen 2024 gegenüber der WirtschaftsWoche bestätigte.
Steigt die Einlösequote unerwartet, etwa nach Feiertagen oder durch Vertrauensverluste bei Wettbewerbern, gerät die Liquiditätsplanung aus dem Gleichgewicht. Unternehmen müssen plötzlich mehr Leistungen auf einen Schlag vorfinanzieren. Solche Finanzierungslücken können kritisch werden – besonders bei knappen Rücklagen oder geringer Kapitaldecke. Betreffen kann das jedes Unternehmen, vor allem aber stellt es kleine Anbieter vor große Herausforderungen. Im schlimmsten Fall droht die Insolvenz.
Für Kunden ist es wichtig, sich vor dem Kauf eines Gutscheins mit den möglichen Risiken auseinanderzusetzen.
Tipps: So kaufen Sie Gutscheine sicher
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer geben folgende Hinweise:
1. Anbieter prüfen:
Anbieter müssen ein vollständiges Impressum, einen Handelsregistereintrag, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und erreichbare Kontakte bereitstellen. Fehlen diese Angaben oder gibt es nur ausländische Briefkastenadressen, gilt das als Warnsignal. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig lesen – besonders zu Fristen, Rückerstattung und Storno.
2. Preise und Bewertungen checken:
Klingt das Angebot zu gut, um wahr zu sein? Vergleichen Sie den Marktpreis. Lesen Sie Bewertungen über längere Zeit – plötzliche Negativhäufungen sind verdächtig.
3. Probleme bei der Einlösung:
Belege, Gutscheincode und Schriftverkehr sichern. Sie sind wichtig für spätere Ansprüche.
4. Bei Insolvenz:
Status und Fristen auf insolvenzbekanntmachungen.de prüfen, Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Rückzahlungschancen sind meist gering. Nur bei Betrugsverdacht: Anzeige erstatten.