Vorerst wird es weiterhin keine Wasserwacht am Poinger Bergfeldsee geben. Auch die Badeinsel bleibt weg. Mittelfristig soll es aber eine Badeaufsicht am See und im künftigen Hallenbad geben.
Poing – Zum offiziellen Start der Badesaison am 18. Mai soll die neu errichtete Notrufsäule am Poinger Bergfeldsee in Betrieb gehen. Derzeit ist noch ein Schild mit „außer Betrieb“ angebracht. „Es bedarf noch einer Programmierung und der Koordination mit der Rettungsleitstelle Erding“, informiert Bürgermeister Thomas Stark. Mittelfristig möchte er am Bergfeldsee, der 2009 eröffnet wurde, zumindest temporär (in der Hochsaison bzw. an Wochenenden) eine Wasserwacht.
Diesbezüglich gebe es bereits seit einiger Zeit Gespräche mit der BRK-Wasserwacht Ortsgruppe Markt Schwaben. Auch hinsichtlich des neuen Lehrschwimmbades, das derzeit an der Anni-Pickert-Schule gebaut wird und Ende dieses Jahres eröffnet werden soll. Stark spricht von einem „öffentlichen Badetag“, womöglich am Wochenende, wofür eine eigene Badeaufsicht notwendig wäre.
Wie berichtet, wird das neue Lehrschwimmbad für Schul- und Schwimmunterricht sowie für Vereine zur Verfügung gestellt. Aber es soll auch die Möglichkeit geben, dass die Öffentlichkeit das Bad nutzen kann – voraussichtlich einmal in der Woche. Das neue Hallenbad wird ein 25 Meter langes und 12,5 Meter breites Becken haben.
Badeinsel musste aus Versicherungsgründen entfernt werden
Zurück zum Bergfeldsee. In dem gab es bis 2020 eine Badeinsel, die aus versicherungstechnischen Gründen rausgenommen werden musste. Seitdem ist sie im Baubetriebshof eingelagert, berichtet Bürgermeister Stark. Die Gemeinde sei dabei, ein Sicherheitskonzept für den See zu erstellen, in dem in Abstimmung mit der Versicherung auch die Frage beantwortet werden soll, ob die Rückkehr der Insel möglich ist.
Zurück zur bevorstehenden Badesaison: In einer jetzt veröffentlichten Bekanntgabe macht die Gemeindeverwaltung darauf aufmerksam, dass vom 15. April bis 30. September das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren am Bergfeldsee untersagt ist. „Dies gilt auch für die Fuß- und Radwege innerhalb der Erholungsanlage.“
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