Mehr Kindergeld und mehr Geld für Trennungskinder: Das ändert sich 2025 für Familien in Deutschland
Im nächsten Jahr wird einiges anders: Die kalte Progression wird abgebaut, was vielen Steuerzahlern am Monatsende mehr Geld lässt, für Familien gibt es finanzielle Verbesserungen.
München – Im nächsten Jahr wird einiges anders: Die kalte Progression wird abgebaut, was vielen Steuerzahlern am Monatsende mehr Geld lässt, für Familien gibt es finanzielle Verbesserungen, in der Pflege soll es bessere Leistungen geben, was freilich auch teurer wird – auch weil die Bemessungsgrenze steigt. Hier ein Überblick über die Änderungen im Bereich Soziales und Familien.
Mehr Wohngeld 2025: Den höheren Zuschuss gibt es ohne Antrag
Das Wohngeld wird an die steigenden Mieten angepasst. Das Bundesbauministerium rechnet für2025 mit einer Erhöhung des Wohngelds um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro. Eine solche Anpassung gibt es künftig alle zwei Jahre. Wer derzeit im laufenden Wohngeldbezug ist, bekommt die neue, höhere Leistung automatisch – ohne Antrag.
Ende 2023 erhielten in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Das waren 80 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Neuere Daten liegen noch nicht vor. Etwa die Hälfte der Wohngeldbezieher sind Rentner. Ihnen kommt zugute, dass auch bei dem staatlichen Wohnkostenzuschuss der Rentenfreibetrag von zumeist 281,50 Euro berücksichtigt wird.
Nullrunde beim Bürgergeld – für Flüchtlinge gibt es 2025 weiger Geld
Beim Bürgergeld gibt es keine Veränderung. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt weiterhin 563 Euro, für ein Paar sind es 1012 Euro. Für Asylleistungsbewerber sinken die Leistungen sogar. Ein alleinstehender Erwachsener hat nun nur noch Anspruch auf einen Regelbedarf von 441 Euro im Monat und damit 19 Euro weniger als 2024. Beim Bürgergeld sind es 122 Euro mehr. Neu zudem: Der „Aufstieg“ ins Bürgergeld ist für Asylbewerber künftig erst nach drei Jahren möglich, bislang schon nach 18 Monaten.
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen – Erhöhung kommt noch nicht im Januar
Das Kindergeld soll 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind steigen, im Januar werden aber zunächst einmal nur 250 Euro ausgezahlt. Die verspätete Erhöhung ist eine Folge des „Ampel-Aus“. Aufs ganze Jahr gesehen wird es für Familien aber wohl pro Kind ein Plus von 60 Euro geben.
Den Kinderzuschlag können Familien alternativ zum Bürgergeld beantragen. 2025 wird der Maximalbetrag pro Kind monatlich um fünf Euro auf 297 Euro steigen. Dafür sorgt der sogenannte Kindersofortzuschlag, der von 20 auf 25 Euro erhöht werden soll – allerdings verspätet. Zuständig für die Leistung sind die Familienkassen der Arbeitsagenturen.
Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Trennungskinder steigt auch 2025
Trennungskindern steht ein wenig mehr Unterhalt zu. Folgende monatliche Mindestbedarfsätze wurden für 2025 festgelegt:
- 482 Euro für Kinder bis sechs Jahre (2024: 480Euro),
- 554 Euro für Kinder zwischen sechs und (unter) zwölf Jahren (2024: 551 Euro)
- 649 Euro für Kinder zwischen zwölf und (unter) 18 Jahren (2024: 645 Euro)
Entsprechend dieser Werte wurde auch die „Düsseldorfer Tabelle 2025“ angepasst. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Richtlinie gibt Auskunft darüber, wie viel Kindesunterhalt Elternteile, die nicht mit ihren Kindern zusammenleben, nach der Trennung monatlich zahlen müssen.
Die wohl wichtigste Änderung: Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, können in der Regel nun 990 Euro im Monat (bisher: 930Euro) als Unterhalt von den Eltern verlangen. Darin enthalten sind 440 Euro für Wohnkosten. Bei sehr gut gestellten Eltern kann– so das OLG Düsseldorf– „nach oben abgewichen werden“.
Unterhalt für Alleinerziehende: So viel Geld gibt der Staat 2025 dazu
Diesen zahlt der Staat an alleinerziehende Elternteile– vorwiegend Mütter – wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommt (oder gar nicht vorhanden ist). Die Höhe ergibt sich aus einer einfachen Rechenaufgabe: Mindestunterhalt minus Kindergeld. Der Mindestunterhalt steigt geringfügig, das Kindergeld bleibt im Januar erst einmal gleich, also steigt der Unterhaltsvorschuss zunächst ein wenig, für Kinder unter sechs Jahren um zwei Euro auf 232 Euro. Nachdem die Kindergeld-Erhöhung um fünf Euro in trockenen Tüchern ist, wird dieser Zuschuss sogar geringfügig sinken. Anspruchsberechtigt auf den Unterhaltszuschuss sind Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Elterngeld 2025: Diese Eltern haben keinen Anspruch mehr
Eltern mit einem Jahreseinkommen ab 175.000 Euro erhalten künftig kein Elterngeld mehr. Das gilt für Geburten ab dem 1. April 2025. Die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld gezahlt wurde, lag bisher bei 200.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Elterngeld beträgt nach wie vor maximal 1800 Euro netto und ersetzt meist etwa zwei Drittel des in der Elternzeit wegfallenden Nettoeinkommens. Zugrunde gelegt wird bei Arbeitnehmern das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt.

Eltern können künftig 80 Prozent (bislang: 66,7 Prozent) der Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4800 Euro (bislang 4000 Euro) als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Hierfür gab der Bundesrat am22. November 2024 durch die Zustimmung zum Jahressteuergesetz grünes Licht. Der Absetzbetrag gilt pro Kind bis zu dessen 14. Lebensjahr. Zu den abzugsfähigen Aufwendungen zählen zum Beispiel Beiträge zu Kinderkrippen/-gärten und Kinderhorten oder Ausgaben für eine Tagesmutter. Die Kosten müssen durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden.
Geeinigt haben sich die Ex-Partner der Ampel auf eine Erhöhung des jährlichen Freibetrags um 60 Euro auf insgesamt 9600 Euro. Darin ist ein Kinderfreibetrag von 6672 Euro und ein Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2928 Euro enthalten. Auch dies wird wohl erst Anfang 2025 beschlossen und dann rückwirkend ab Jahresanfang gelten.