Mutter und Sohn saßen bereits im Flieger: Bundespolizei verhindert Kindesentziehung am Flughafen Frankfurt
Seinen Reisepass ist ein Zwölfjähriger los, allerdings hat das eine präventive Funktion. Doch es war seine Mutter, die dabei war, eine Straftat zu begehen.
Frankfurt – Anfang Januar wollte eine Frau vom Flughafen Frankfurt in die Türkei reisen. Mit dabei war der zwölfjährige Sohn. Doch die Bundespolizei verhinderte die Ausreise, indem sie die beiden aus dem Flieger holte – aus gutem Grund.
Was war geschehen? Der Ehemann der Türkin hatte sich auf einer Wache der Bundespolizei gemeldet und erklärte den Beamten, dass seine Ehefrau mit dem Sohn ausreisen wolle. Er ging davon aus, dass die beiden nicht mehr zurückkehren würden – gegen seinen Willen. Das berichtet die Polizei am Flughafen.

Türkin (35) will mit Sohn (12) nach Istanbul reisen – Bundespolizei verhindert Kindesentziehung
Daraufhin leiteten Beamte der Bundespolizei sofort die Fahndung ein. Sie fanden heraus, dass die 35 Jahre alte Mutter des Zwölfjährigen mit ihm schon an Bord eines Flugzeuges nach Istanbul war. Die beiden konnten rechtzeitig vor dem Start aus dem Flugzeug geholt werden.
„Kindesentziehung“
Die „Entziehung Minderjähriger“ ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belegt ist. Das ist in § 235 des Strafgesetzbuches geregelt. Dort steht: „Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger 1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder 2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.“ Auch der Versuch ist strafbar.
Eine Rücksprache mit dem Jugendamt ergab, dass die Mutter kein alleiniges Sorgerecht hat. Deshalb wird davon ausgegangen, dass sie sich „unrechtmäßig absetzen“ wollte. Die 35-Jährige gab laut Polizei an, dass sie nicht mehr Deutschland leben will und zurück in die Türkei möchte. Zur Sicherheit wurde der Reisepass des Kindes sichergestellt, um eine erneute Ausreise zu verhindern, berichtet die Polizei. (anki)
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