Gibt es bald keine Frührente mehr? Das sagt der Koalitionsvertrag zur Rente mit 63

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Der Koalitionsvertrag von Union uns SPD bleibt in Sachen Frührente vage. Ein Ergebnispapier sorgt jedoch für Aufsehen. Droht das Aus für die Rente ab 63?

München – Frühzeitig den Job an den Nagel hängen und den Lebensabend genießen. Das ist der Traum von fast der Hälfte aller Beschäftigten. Dafür würden viele sogar Abschläge bei der Rente hinnehmen. Die Frührente, also der Renteneintritt vor dem regulären Renteneintrittsalter, steht nun jedoch auf dem Prüfstand. Das geht aus einem Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales hervor, das IPPEN.MEDIA vorliegt.

Geht es nach der Union, soll der Renteneintritt mit 63 Jahren nahezu unmöglich und das Mindestalter auf 65 Jahre angehoben werden. Auch Wirtschaftsexperten sprechen sich mittlerweile für die Abschaffung der Anreize aus. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, um Rentner zur Arbeit im Ruhestand zu animieren. Schon jetzt müssen viele Senioren weiterarbeiten, um überhaupt die Runden zu kommen.

Früher in Rente: Das haben Union und SPD beim Thema Frührente vor

Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen Union und SPD bleibt in Bezug auf die Frührente vage. Laut rentebescheid24.de wollte die CDU Abschläge und Zuschläge beim Renteneintritt ändern, doch im Koalitionsvertrag finden sich keine expliziten Aussagen diesbezüglich. Immerhin heißt es dort, dass ein „abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren (…) auch künftig möglich bleiben“ soll. Auch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters soll es nicht geben.

Senioren-Paar sitzt mit Papierdokument auf einem Sofa.
Rente ab 63 – SPD und Union einigen sich laut Koalitionsvertrag. (Symbolbild) © Iuliia Zavalishina/Zoonar.com/IMAGO

Aus Sicht von Ifo-Forscher Mathias Doll gehören Frühverrentungsanreize sowieso abgeschafft. „Diese verursachen hohe fiskalische Kosten. Sie schränken das Arbeitsangebot in der Volkswirtschaft ein, da anspruchsberechtigte Personen ihren Renteneintritt vorziehen. Dies ist gerade in Zeiten von fehlenden Arbeitskräften hochproblematisch“, argumentiert Doll auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Von der Rente mit 63 profitierten im Durchschnitt vor allem Personen mit stabilen Erwerbsbiografien, die überdurchschnittlich hohe Rentenanwartschaften hätten, so der Experte.

Mit 63 Jahren in Rente gehen - Die zwei Modelle im Überblick

Die Frührente richtet sich bisher an langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren und besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren. Beide Modelle ermöglichen einen vorzeitigen Renteneintritt, unterscheiden sich jedoch in den Voraussetzungen und den Rentenabschlägen:

  • Personen mit mindestens 35 Versicherungsjahren: Dazu zählen neben regulären Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Wehr- oder Zivildienst sowie bestimmte Phasen der Arbeitslosigkeit. Diese Personen können ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, müssen jedoch Rentenabschläge von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs akzeptieren, die dauerhaft in der Rentenhöhe berücksichtigt werden. So gestalten sich die Abzüge für langjährig Versicherte.
  • Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren haben die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente. Während für vor 1953 Geborene ein vorzeitiger Renteneintritt ab 63 Jahren möglich war, wird für jüngere Jahrgänge das Eintrittsalter schrittweise erhöht. Was dies konkret für die folgenden Geburtsjahre bedeutet, zeigt die Tabelle unten.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV), bundesregierung.de

Konkret bedeutet dies für die folgenden Jahrgänge mit 45 Versicherungsjahren:

Geburtsjahr Regelaltersgrenze
1955 63 Jahre und 6 Monate
1956 63 Jahre und 8 Monate
1957 63 Jahre und 10 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre und 2 Monate
1960 64 Jahre und 4 Monate
1961 64 Jahre und 6 Monate
1962 64 Jahre und 8 Monate
1963 64 Jahre und 10 Monate
1964 65 Jahre

Quelle: Bundesregierung

Die Tabelle verdeutlicht, dass die Rente mit 63 de facto nicht mehr existiert. Trotz 45 Beitragsjahren müssen viele Ruheständler Abschläge hinnehmen. Für jüngere Jahrgänge wurde die Rentenaltersgrenze jährlich angehoben.

Ob die neue Bundesregierung mit den geplanten Maßnahmen das Rentensystem auf eine finanziell stabile Basis stellen kann, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Der demografische Wandel bleibt die größte Herausforderung. Finanzexperten befürchten bereits heute steigende Beitragssätze. An Ansätzen mangelt es im neuen Koalitionsvertrag jedenfalls nicht. So plant die neue Regierung unter anderem eine Frühstart-Rente, die schon 2026 an den Start gehen soll. Auch soll es eine sogenannte Aktivrente geben, die Rentnern mit einem Job zugutekommt. (sthe)

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