Gleich mehrere Haftbefehle vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen München in den vergangenen Tagen. Für eine Person ging der Weg vom Airport direkt nach Stadelheim.
Flughafen München - Gleich dreimal in den vergangenen Tagen klickten die Handschellen am Münchner Airport. Der immer gleiche Grund: Die Vollstreckung von Haftbefehlen. Doch der Reihe nach:
Der erste Fall: Am Sonntag, den 13. Oktober 2024, führte die Bundespolizei am Münchner Flughafen eine Kontrolle an einem 40-jährigen Polen durch. Bei der Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass ein offener Vollstreckungshaftbefehl sowie eine Aufenthaltsermittlung gegen ihn vorlagen. Beide „Fahndungsnotierungen“, so die Beamten, waren aufgrund von Diebstahlsdelikten ausgestellt worden, die von den Staatsanwaltschaften Nürnberg-Fürth und Hamburg verfolgt wurden. Der Haftbefehl verlangte eine Geldstrafe oder alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, ordnete die Staatsanwaltschaft Nürnberg die sofortige Vollstreckung des Haftbefehls an. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,70 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit durch einen Arzt, wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Flughafen München: Mehrere Haftbefehle vollstreckt – Mann vom Airport nach Stadelheim abgeführt
Fall Nummer zwei: Am folgenden Tag, dem 14. Oktober, wurde ein 32-jähriger Tscheche bei der Ausreisekontrolle in Richtung London am Münchner Flughafen kontrolliert. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vor. Die zu vollstreckende Geldstrafe betrug insgesamt 3.119,50 Euro oder alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen. Der Mann konnte den geforderten Betrag vor Ort bezahlen und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Ausreise fortsetzen.
Flughafen München: Drei Haftbefehle vollstreckt - innerhalb von wenigen Tagen
Der dritte Fall: Ebenfalls am 14. Oktober vollstreckte die Bundespolizei einen weiteren Haftbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit bei einem 37-jährigen Deutschen. Der von der Staatsanwaltschaft München II ausgestellte Haftbefehl forderte eine Geldstrafe von 130,50 Euro oder zwei Tage Erzwingungshaft. Der 37-Jährige beglich den geforderten Betrag und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.