„Wir haben sie einfach ersticken lassen“: Schwarzfischer vor Gericht

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Dass es zum Angeln einer Fischereierlaubnis bedarf und dass es ein vorgeschriebenes Regelwerk zur artgerechten Tötung von Fischen gibt, wollen die Angeklagten nicht gewusst haben. Jedenfalls gaben sie das vor Gericht an. © Fabian Strauch

Zwei Schwarzfischer sind im Landkreis erwischt worden. Vor Gericht landeten die Männer, weil sie Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatten.

Pliening – Glasklares Wasser, weite Wiesen, unberührte Natur: Es ist eine idyllische und vor allem ruhige Gegend rund um die Plieninger Weiherkette, direkt unterhalb des Ismaninger Speichersees. Kaum ein Spaziergänger verirrt sich an diesen naturbelassenen Ort, nur ab und zu lassen sich die hiesigen Vereinsfischer blicken. Diese Einsamkeit nutzt im Mai dieses Jahres eine Gruppe junger Rumänen. Scheinbar unbemerkt werfen sie am Ufer des Kleinodes ihre Angeln aus und ziehen reihenweise Fische aus dem Gewässer.

„Wir waren das nicht“, sagt einer der Angeklagten

Wegen Wildfischerei und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz mussten sich nun zwei der insgesamt vier Männer vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Die beiden 32- und 38-jährigen Markt Schwabener hatten zuvor Einspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafbefehl eingelegt – im Gegensatz zu ihren Kumpanen, die das gelbe Schreiben sofort akzeptierten. Grund für die gerichtliche Streitlust der beiden anderen Rumänen: Sie wollen bei der illegalen Angelaktion nur zugesehen haben. „Wir waren das nicht“, betont der 38-jährige Fernfahrer vehement über seine Dolmetscherin. Eine These, die er angesichts der erdrückenden Beweislast nur schwer bestätigen kann.

Denn ein Vereinsfischer hat das illegale Angler-Quartett an jenem Maiabend am Abfanggraben beobachtet. „Sie haben gemeinsam gefischt, die Angeln untereinander weitergegeben“, so der Zahnarzt aus München. Er habe sogar gesehen, wie die Rumänen „in Teamarbeit“ die zappelnden Fische vom Haken genommen und ins nahegelegene Gebüsch getragen haben. Dort finden Vereinsvorsitzende und Polizei später einen abgetrennten Fischkopf aufgespießt auf einem Ast. Im Auto der Truppe entdecken die Beamten zudem jede Menge Angelequipment und in einer Tüte vier Fischkadaver.

Angeklagter: „In Spanien darf man auch überall angeln“

„Wir haben nur da gesessen. Die anderen haben geangelt“, behauptet der 38-jährige Angeklagte indessen weiterhin. Er ist von seiner Unschuld überzeugt, will weder die Angeln noch Haken angefasst haben. Auch getötet habe er die Fische nicht. „Die sind von alleine gestorben. Wir haben sie aus dem Wasser geholt und dann einfach ersticken lassen“, berichtet er vor Gericht. Dass es dafür hierzulande sowohl einer Fischereierlaubnis bedarf, als auch ein vorgeschriebenes Regelwerk zur artgerechten Tötung von Fischen gibt, habe er nicht gewusst. „Ich bin noch nicht so lange hier. Ich wusste nicht, dass es verboten ist. In Spanien darf man auch überall angeln“, versucht er sich zu rechtfertigen.

„Andere Länder, andere Sitten“, kommentiert Richter Frank Gellhaus die Schlussfolgerungen des Angeklagten kopfschüttelnd im Gerichtssaaal. Angesichts der durchaus eindeutigen Beweislast rät er den Männern, ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. „Auch wenn sie die Angel nicht selbst ins Wasser gehalten haben, ist es eine gemeinschaftlich begangene Tat. Sie sind Mittäter“, so der Richter. Erst jetzt scheinen die beiden Angeklagten ihre recht ausweglose Lage zu realisieren. Seufzend akzeptieren sie den Strafbefehl über 1600 Euro für den 38-jährigen Rumänen und 2400 Euro für den 32-jährigen Mann.

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