Husten, Schnupfen, Fieber - Wie Eltern erkennen können, ob ihr Kind zu krank für Kita oder Schule ist
Trotz Erkältung in die Kita
Doch wann ist ein Kind gesund genug, um Kindergarten und Schule besuchen zu können? Und bei welchen Symptomen sollte es besser zu Hause bleiben? Ein normaler Infekt sei kein Grund, ein Kind nicht in die Schule oder Kita zu lassen, meint Jakob Maske. Im Gegenteil:
„Natürlich wollen wir schwere Infekte vermeiden. Aber wir sehen die frühen, einfachen Erkältungsinfekte sehr positiv, weil sie das Immunsystem sogar zum Positiven modulieren, also weg von Allergien. Insofern sind früh durchgemachte Infekte etwas Positives und die darf man in der Kita durchmachen“, sagt der Kinderarzt.
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Woran Eltern erkennen können, wann ein Kind zu Hause bleiben sollte
Je nach Erkrankung und Symptomen kann es aber sinnvoll oder sogar geboten sein, das Kind zu Hause zu betreuen. Ein Überblick:
Fieber
Ein Kind mit Fieber sollte besser zu Hause bleiben. Von Fieber spricht man bei Kindern ab einer Temperatur von 38,5 Grad. Da Fieber ein Anzeichen dafür ist, dass der Körper mit einem Erreger kämpft, ist es sinnvoll, dem Kind in dieser Zeit Ruhe zu gönnen. In einer Kindergartengruppe ist es dann nicht gut aufgehoben.
Das lässt sich oft am Allgemeinzustand des Kindes erkennen: Ist es schlapp und hat vielleicht Kopf- oder Gliederschmerzen, gehört es ins Bett oder auf die Couch. Ein kränkelndes Kind sollte auch zu Hause bleiben, wenn es nur erhöhte Temperatur hat, also zum Beispiel mit 38 Grad Fieber.
Husten und Schnupfen
Wenn Kinder sehr stark husten oder aufgrund von Schnupfen sehr schlecht Luft bekommen, sind sie zu Hause besser aufgehoben. Das können Eltern in der Regel aber gut einschätzen. Wenn die Symptome das Kind stark beeinträchtigen, ist ein Tag in einer lauten, unruhigen Kindergartengruppe mitunter sehr anstrengend.
Wenn das Kind sich aber gesund fühlt, darf es auch mit Husten und Schnupfen in die Kita oder Schule:
„Das Kind sollte kein Fieber haben, es sollte ganz normal essen, keine Schmerzen haben, in einem guten Zustand sein und sich nicht krank fühlen. Aber wenn es nur Husten und Schnupfen ist, dürfen die Kinder in die Kita“, sagt Jakob Maske.
„Eigentlich könnte man positiv formulieren: Es ist gut, wenn Kinder mit leichten Erkältungskrankheiten in die Kita gehen, damit die anderen es auch bekommen. Denn sonst kommen wir in eine Situation, wie wir sie im letzten Jahr hatten. Wenn alle Infekte immer aufgeschoben werden und nicht in der Kita durchgemacht werden, sind irgendwann alle gleichzeitig krank.“
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Schmerzen
Ein Kind, das Schmerzen hat, gehört in keine Einrichtung. Ganz egal, ob es Ohrenschmerzen, Kopf- oder Gliederschmerzen sind. Denn für Kita- wie für Schulkinder gilt: Sie sollten sich nicht durch den Tag kämpfen müssen. Schulkinder können sich dann ohnehin schlecht konzentrieren, Kita-Kinder dürften sehr anhänglich sein und die Erzieherinnen und Erzieher dadurch zusätzlich belasten.
Erbrechen und Durchfall
Bei Durchfall und Erbrechen müssen Kinder zu Hause betreut werden. Denn bei einem Magen-Darm-Infekt, oder dem Verdacht darauf, dürfen Kinder unter sechs Jahren Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen.
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts darf ein Kind zum Beispiel bei einem Norovirus-Infekt zwei Tage nach Abklingen der Symptome wieder in die Kita. Der Stuhl sollte dann wieder geformt sein und das Kind sollte nicht mehr erbrochen haben.
Wichtig zu wissen: Hat ein Kind unter sechs Jahren einen ansteckenden Magen-Darm-Infekt, müssen Eltern das sofort der Betreuungseinrichtung melden, damit entsprechende Hygienemaßnahmen eingeleitet werden können. Wenn ein Kind aber nur etwas Schlechtes gegessen hat, besteht keine Meldepflicht.
Meldepflichtige Krankheiten
Einige Infektionskrankheiten sind sogar meldepflichtig und erkrankte Kinder dürfen natürlich auch keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.
Gemäß Paragraf 34 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes sind Eltern verpflichtet, Krankheiten der Kinder zu melden, bei denen es sich um übertragbare Infektionen handelt. Dazu gehören zum Beispiel
- Cholera,
- Diphterie,
- Hepatitis A,
- Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien,
- Keuchhusten,
- Kopflausbefall
- Masern,
- Meningokokken-Infektion,
- Mumps,
- Tuberkulose,
- Typhus,
- Ruhr (bakterielle)
- Scharlach,
- Windpocken.
Die Verantwortlichen der Schule beziehungsweise des Kindergartens leiten entsprechende Information an das zuständige Gesundheitsamt weiter. Nach einer meldepflichtigen Infektionskrankheit wird eine Gesundschreibung benötigt.