Einheimischenmodell in Lenggries: Weiteres Grundstück möglich

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Wann die Bewerbungsphase für die Parzellen an der Enzianstraße und in Hohenwiesen beginnt, steht noch nicht fest. © Symbolfoto: Christin Klose/dpa

Die Gemeinde Lenggries möchte eine weitere Fläche für ein Doppelhaus in Hohenwiesen mit vergeben. Das wurde im jüngsten Gemeinderat beschlossen.

Lenggries - Die Gemeinde Lenggries plant ein Einheimischenmodell an der Enzianstraße. Auf dem Areal zwischen Wackersberger- und Arzbacher Straße sind zwei Dreispänner vorgesehen (wir berichteten). Bei den Vorbereitungen – von den Erbauurechtsverträgen bis zu den Vergaberichtlinien – befindet man sich in den letzten Zügen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde nun beschlossen, noch ein weiteres Grundstück im Ortsteil Hohenwiesen für ein Einheimischenmodell mit aufzunehmen, „um auch für den südlichen Bereich etwas anbieten zu können“, sagte Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG) in der Sitzung. Zudem war die Erstellung des Kriterienkatalogs für die Vergabe und der Fragebögen so umfangreich, „dass es sinnvoll ist, ein weiteres mögliches Grundstück mit aufzugreifen“, sagte Christian Rinner vom Bauamt.

Fläche im Eigentum der Gemeinde

Das Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde und liegt zwischen B13 und der Ortsstraße Hohenwiesen. Von Letzterer würde auch die verkehrliche Erschließung erfolgen. Da ein gewisser Abstand zur Bundesstraße eingehalten werden muss, könnte das Areal nur mit einem Doppelhaus in den Maßen 11 mal 16 Meter bebaut werden.

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Aus dem Gemeinderat regt sich kein Widerspruch. Die Gremiumsmitglieder stimmten einmal dafür, das Grundstück in Hohenwiesen in das Einheimischenmodell mit einzubeziehen. Zum anderen votierten sie auch für den Doppelhaus-Vorbescheidsantrag, der Planungssicherheit bringen soll.

Wann die Bewerbungsphase für die Parzellen an der Enzianstraße und in Hohenwiesen beginnt, steht noch nicht fest. In der März-Sitzung war die Rede davon, dass der Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan Enzianstraße „im ersten Halbjahr“ gefasst werden soll. Dann müssen noch die Vergaberichtlinien final beschlossen werden. Danach beginnt das Bewerbungsverfahren.

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