Bauen wird einfacher: Gemeinde Lenggries ändert Satzung für Gauben

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Die Gemeinde Lenggries hat in der geänderten Ortsgestaltungssatzung die Errichtung von Gauben geregelt.
Die Gemeinde Lenggries hat in der geänderten Ortsgestaltungssatzung die Errichtung von Gauben geregelt. © Sandra Gerbich

Der Lenggrieser Gemeinderat hat Änderungen in der Ortsgestaltungssatzung beschlossen. Grund dafür ist das neue Modernisierungsgesetz. Im Fokus stehen die Regelungen für Dachgauben.

Lenggries – Infolge des Modernisierungsgesetzes musste auch die Gemeinde Lenggries zum 1. Oktober Änderungen in der Ortsgestaltungssatzung vornehmen. Dort ist die Errichtung von Gauben geregelt. Die Vorgaben zur Stellplatzpflicht sind ab sofort in einer eigenständigen Satzung enthalten.

Gauben unter Auflagen: Gemeinde Lenggries ändert Ortsgestaltungssatzung

Bauen soll in Bayern künftig einfacher und weniger bürokratisch werden. Mit dem Modernisierungsgesetz treten einige Änderungen in Kraft, die auch die Satzungen der Kommunen betreffen. Neben Änderungen unter anderem im Stellplatzrecht stockt das Modernisierungsgesetz außerdem die Liste der verfahrensfreien Vorhaben auf: Dachgeschossausbau, eingeschossige Aufstockungen von Gebäuden und Dachgauben können künftig genehmigungsfrei durchgeführt werden. „Deswegen müssen wir einige Änderungen in unserer Ortsgestaltungssatzung vornehmen“, sagte Stefan Klaffenbacher in der jüngsten Sitzung des Lenggrieser Gemeinderates.

So sind die Vorgaben zu Stellplätzen ab sofort in einer eigenen Stellplatzsatzung verankert (wir berichteten). „Neu sind Regelungen zu den Gauben“, sagte Klaffenbacher. Als Arten von Dachgauben sollen die Walmdach- sowie die Giebelgaube zugelassen werden.

Die Schleppgaube lassen wir nur bei vorhandenen Dächern ab 30 Grad Dachneigung zu.

„Die Schleppgaube lassen wir nur bei vorhandenen Dächern ab 30 Grad Dachneigung zu“, erklärte Bauamtsleiter Ronny Bousseljot. Weiterhin als unzulässig gelten sogenannte Dacheinschnitte. Damit gemeint sind Negativdachgauben – eine Art Dachbalkon, der nicht über die Bauflucht hervortritt. Der geänderten Ortsgestaltungssatzung stimmten die Gemeinderäte einhellig zu.

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