Das Doppelverdiener-Modell: Wie Sie weiterarbeiten und Rente beziehen können
Ältere Menschen können sich auch nur einen Teil der Rente auszahlen lassen. Doch was passiert bei der Teilrente mit dem übrigen Betrag? Rentner können diesen sogar nutzen.
München – Wer schon früher seine Arbeitszeit etwas herunterfahren möchte, kann als Alternative zur Altersteilzeit bereits eine Teilrente beziehen. Somit können etwa ältere Erwerbstätige die Belastungen reduzieren, aber gleichzeitig noch weiter ein Erwerbseinkommen beziehen. Der Übergang in den Ruhestand soll dadurch erleichtert werden. Der Vorteil des sogenannten „Doppelverdiener-Modells“: Sie gelten dabei weiterhin als Arbeitnehmer – inklusive der Vorteile, die dieser Status mit sich bringt, wie dem Anspruch auf Krankengeld oder der Anrechnung der Pflege von Angehörigen auf die Rente.
Grundsätzliches dazu: Die Rente kann ab 63 Jahren entweder als Vollrente oder eben als Teilrente ausgezahlt werden. Dabei können die Rentner wählen, wie hoch der Anteil sein muss. Von mindestens zehn Prozent bis 99,99 Prozent ist laut der Deutschen Rentenversicherung alles möglich.
Teilrente ermöglicht schrittweisen Übergang in den Ruhestand – und kann Rentenansprüche erhöhen
Wer arbeitet und die Teilrente beziehen möchte, muss zunächst mit dem Arbeitgeber klären, ob er einverstanden ist. In der Praxis gibt es laut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung drei Stufen: Entweder beziehen die Arbeitnehmer ein Drittel Rente, zwei Drittel oder sie arbeiten noch zur Hälfte.

Der Vorteil dabei: Wer in der Rente weiterarbeitet, erwirbt weitere Rentenpunkte. Die Zahlung fällt damit mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze höher aus, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Danach erhöhen die Punkte zum 1. Juli die Zahlungen.
Die zusätzlichen Rentenansprüche können die Abschläge auf die Teilrente ausgleichen. Das ist jedoch vom individuellen Fall abhängt, daher empfiehlt sich eine Beratung. Denn auch auf die Teilrente fallen Abschläge an, da die Betroffenen vorzeitig Rente beziehen. Laut dem Portal Ihre-Vorsorge lohnt sich das Modell nur, wenn dadurch Abschläge vermieden werden.
Was passiert mit der Rente, die im Teil-Modell nicht ausgezahlt wird?
Doch was passiert mit dem Teil der Rente, der in diesem Modell nicht ausgezahlt wird? Dieser geht nicht verloren, egal wie groß der jeweilige Anteil ist. Auf Wunsch wird dieser mit Erreichen des Rentenregelalters ausgezahlt. Damit bleibt er auch von den Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns verschont.
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Es ist zudem möglich, mit dem noch nicht ausgezahlten Teil seinen Rentenanspruch noch vergrößern, erklärt das Portal Ihre-Vorsorge. Wenn Rentner den Anteil über ihren regulären Rentenbeginn hinaus nicht abrufen, erhalten sie demnach einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf diesen Rentenanteil.
Auch die Teilrente muss versteuert werden
Auch bei der Teilrente gilt, dass Rentner sie versteuern müssen. Dabei gilt jeweils der Rentenfreibetrag des Jahres, in dem die Zahlungen zuerst bezogen werden. 2024 liegt der steuerfreie Anteil bei 17 Prozent. In den kommenden Jahren nimmt dieser jeweils um 0,5 Prozent ab.