Verbot von Holzheizungen: Ende 2024 müssen Millionen Kaminöfen ausgeschaltet werden
Für viele Menschen ist der Kaminofen wesentlich für die Gemütlichkeit im Winter. Doch Ende 2024 tritt eine Verordnung in Kraft, die für viele Holzheizungen das Aus bedeuten könnte.
Berlin – Wer sich gerne im Winter vor den kuschelig-warmen Kamin setzt, der sollte demnächst den Schornsteinfeger zu sich nach Hause bestellen. Denn Ende des Jahres tritt die zweite Stufe einer Verordnung in Kraft, die für einige Holzheizungen und Kachelöfen das Aus bedeuten könnte. Doch es gibt einen Ausweg: Durch eine Umrüstung können viele Kamine nochmal gerettet und auch nach 2025 weiterhin benutzt werden.
Tabelle zeigt: Diese Grenzwerte müssen Holzheizungen 2025 einhalten
Konkret geht es um die Feinstaubbelastung, die durch die Verwendung von Holzöfen entsteht. Die zulässigen Grenzwerte sind im sogenannten Bundesimmissionsschutzgesetz, kurz BImSchV, genau geregelt. Demnach mussten bisher alle sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kamine, Pelletöfen, Kachelöfen, Koksöfen), die vor dem 1. Januar 2015 eingebaut wurden, schrittweise die Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen. Für Anlagen, die seit 2015 neu eingebaut wurden, galten von Beginn an höhere Grenzwerte, die der Stufe 2.
Ältere Anlagen müssen laut BImSchV bald auch den Grenzwerten der Stufe 2 entsprechen, und zwar ab 1. Januar 2025. Wer also ein älteres Gerät noch weiterbetreiben will, muss im laufenden Jahr prüfen, ob eine Umrüstung notwendig ist. Hier nochmal im Überblick die Grenzwerte mitsamt Fristen:
Tabelle Grenzwerte Stufe 1: Für alle Anlagen eingebaut vor 2015
Art der Heizung | CO in g/m³ | Staub in g/m³ | Mindestwirkungsgrad in % |
---|---|---|---|
Raumheizer mit Flachfeuerung | 2,0 | 0,075 | 73 |
Raumheizer mit Füllfeuerung | 2,5 | 0,075 | 70 |
Speichereinzelfeuerstätten | 2,0 | 0,075 | 75 |
geschlossene Kamineinsätze | 2,0 | 0,075 | 75 |
Kachelofen mit Flachfeuerung | 2,0 | 0,075 | 80 |
Kachelofen mit Füllfeuerung | 2,5 | 0,075 | 80 |
Herde | 3,0 | 0,075 | 70 |
Heizungsherde | 3,5 | 0,075 | 75 |
Pelltöfen mit Wassertasche | 0,40 | 0,03 | 90 |
Pelletöfen ohne Wassertasche | 0,40 | 0,05 | 85 |
Tabelle Grenzwerte Stufe 2: Für alle Anlagen ab 2025 (Mindestwirkungsgrad bleibt unverändert):
Art der Heizung | CO in g/m³ | Staub in g/m³ |
---|---|---|
Raumheizer mit Flachfeuerung | 1,25 | 0,04 |
Raumheizer mit Füllfeuerung | 1,25 | 0,04 |
Speichereinzelfeuerstätten | 1,25 | 0,04 |
geschlossene Kamineinsätze | 1,25 | 0,04 |
Kachelofen mit Flachfeuerung | 1,25 | 0,04 |
Kachelofen mit Füllfeuerung | 1,25 | 0,04 |
Herde | 1,50 | 0,04 |
Heizungsherde | 1,50 | 0,04 |
Pelltöfen mit Wassertasche | 0,25 | 0,02 |
Pelletöfen ohne Wassertasche | 0,25 | 0,03 |
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Umrüstung des Kamins kann Holzofen retten
Wer also einen solchen Kamin hat, der sollte in diesem Jahr die Grenzwerte von einem Schornsteinfeger überprüfen lassen. Wenn der nämlich später feststellt, dass diese überschritten werden, dann muss er den Kamin oder Ofen abschalten. Öfen, die die Grenzwerte noch überschreiten, können aber nachgerüstet werden. Um den Feinstaub zum Beispiel zu reduzieren, gibt es sogenannte Partikelabscheider, die den Staub wie ein Staubsauger aus dem Rauch aufsaugen. Über die Möglichkeiten – und die Kosten – kann ein Schornsteinfeger aufklären.

Eine weitere Option wäre natürlich auch, den bestehenden Ofen durch einen ganz neuen zu ersetzen. Das kann auch den Vorteil haben, dass neuartige Holzöfen sehr viel effizienter arbeiten als alte Geräte. Allerdings geht das natürlich ins Geld: Bis zu 10.000 Euro kann ein solcher Kamin kosten.
In jedem Fall sollten sich Eigentümer mit älteren Geräten nicht mehr allzu viel Zeit lassen.