Rückschlag für Habeck: Run auf Öl- und Gasheizungen – Entwicklung bei der Wärmepumpe enttäuscht

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Die Wärmewende gelingt offenbar nicht so, wie sich die Regierung erhofft. Das zeigen jüngste Entwicklungen beim Vertrieb von Öl- und Gasheizungen.

Berlin – Rückschlag für die Wärmewende: Trotz Heizungsgesetz boomt offenbar der Verkauf von Öl- und Gasheizungen. Das Ziel der Ampel-Koalition, wonach im Jahr 500.000 Wärmepumpen in Deutschland ab 2024 installiert werden sollen, dürfte so schnell nicht erreicht werden. Grund für Entwicklung könnte unter anderem die Verunsicherung der Verbraucher im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes sein.

Rückschlag bei Wärmewende: Hohe Nachfrage bei Öl- und Gasheizungen trotz Gebäudeenergiegesetz

Nach einem Rückgang im Jahre 2022 hat der Absatz von Gasheizungen im vergangenen Jahr wieder stark zugelegt und klimmt auf einen Rekordwert: 790.500 Kesseln wurden 2023 verkauft. Das entspricht einem Plus von 32 Prozent. Der Absatz der Ölheizung verdoppelte sich sogar gegenüber dem Vorjahr auf 112.500. Das berichtet die Welt und beruft sich dabei auf exklusive Absatzzahlen.

Bereits Endes des Jahres 2023 hatte sich ein Comeback bei dem Kauf und Einbau von Ölheizungen angedeutet. Damals hieß es von dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), dass im ersten Halbjahr 2023 mehr als doppelt so viele Ölheizungen verkauft worden wie im Vorjahr – insgesamt 48.500 Stück. Das berichtete die Tagesschau.

Robert Habeck (Bündnis90/DieGrünen) Bundeswirtschaftsminister, spricht mit Journalisten
Rückschlag für Habeck? Die Wärmewende gelingt offenbar nicht so, wie sich die Regierung erhofft hatte. © Peter Kneffel/dpa

Den größten Anteil der verkauften Systeme machten demnach Gasheizungen aus, wovon insgesamt 385.000 Stück und damit rund ein Drittel mehr als 2022 verkauft wurden. Es sei zu berücksichtigen, dass 2022 aufgrund der Versorgungsunsicherheiten und der Angst vor steigenden Energiekosten verhältnismäßig wenige Anlagen verkauft wurden.

Hohe Nachfrage nach Öl-und Gasheizungen – starker Rückgang bei Pellet-Heizungen und Wärmepumpen

Während Ölheizungen weiterhin stark nachgefragt werden, brach die Nachfrage nach Pellet-Heizungen ein. Laut der Welt wurden 2023 von Pellet-Heizungen nur noch 28.000 Stück verkauft, also 57 Prozent weniger als im Vorjahr. Das hat Auswirkungen auf den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Dieser lag nach Angaben des Umweltbundesamtes zuletzt bei rund 18 Prozent. Mehr als vier Fünftel davon lieferte der Energieträger Holz.

Auch die Zahl der Förderanträge für den Einbau von Wärmepumpen, welche rund 30 Prozent günstiger sein sollen als die Gasheizung, gehe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle deutlich zurück: „Der Auftragsbestand unserer Betriebe ist von 17,4 Wochen im vergangenen Jahr inzwischen auf 13,5 Wochen gefallen“, sagte Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) der Welt.

„Unsicherheit aus dem Heizungsgesetz“ – Ampel erreicht wohl Wärmepumpe-Ziel nicht

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung rechnet der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) nur noch mit einem Absatz von rund 260.000 Geräten für 2024. Im Jahr 2023 seien es noch 356.000 gewesen. Das könnte folgenden Grund haben: „Wir sehen die Unsicherheit aus dem Heizungsgesetz“, sagte Geschäftsführer vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP) Martin Sabel Ende Januar 2024 in einem Pressegespräch.

Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), hält es vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen für unrealistisch, dass die Ampel ihr Wärmepumpen-Ziel erreichen wird. „Wir rechnen in diesem Jahr mit einem Absatz auf dem Niveau von 2022“, sagte er der Welt. Das aber wäre nur knapp die Hälfte des politisch gewünschten Zubaus.

Habecks Gebäudeenergiegesetz sorgte für Ampel-Zoff

Wie kaum ein anderes Gesetz hatte das Gebäude­energie­gesetz in den vergangenen Monaten für Unruhe gesorgt. Seit dem 01. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung im Zuge des Heizungs-Gesetzes zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. (bohy)

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