Memmingen: Ausschuss beschließt Erhöhung der Angemessenheitsgrenze für Bruttokaltmiete

Zum 1. Juli 2024 gelten folgende Angemessenheitsgrenzen: Die Bruttokaltmiete für einen Einpersonenhaushalt kann 407 Euro betragen (bisher 379 Euro), Zweipersonen-Haushalt: 476 Euro (bisher 446 Euro); Dreipersonen-Haushalt: 601 Euro (bisher 555 Euro); Vierpersonen-Haushalt: 809 Euro (bisher 803 Euro); Fünfpersonen-Haushalt: 1.095 Euro (bisher 958 Euro); für jede weitere Person sind 157 Euro hinzuzuaddieren (bisher 137 Euro). Bruttokaltmieten innerhalb dieser Grenzen werden ungeprüft übernommen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann die Grenze im Einzelfall erhöht werden. Die Firma Analyse & Konzepte immo.consult GmbH erstellte ein Konzept, das die aktuellen Verhältnisse des Memminger Wohnungsmarkts wiedergibt. In der vorgenannten Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss wurde das Konzept im Detail vorgestellt. Die Bestands- und Neuvertragsmieten wurden bei Wohnungsunternehmen und bei rund 1.800 privaten Vermietern erfragt und Angebotsmieten in Inseraten, veröffentlichten Mietwohnungsangeboten, in Immobilienbörsen und Internetportalen erhoben. Rund 43 Prozent des relevanten Mietwohnungsbestands konnten demnach insgesamt erhoben werden.