Waakirchen: Radweg an B 472 wird erweitert – Bauarbeiten ab 2025 möglich

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Ende des Geh- und Radwegs: Von der Einmündung der Glückaufstraße, einem Unfallschwerpunkt, soll die B 472 bis zum Ortseingang Waakirchen ausgebaut werden. © Fridolin Thanner

Der Radweg an der B 472 könnte vom Ortsende Waakirchen bis zur Glückaufstraße erweitert werden. Für den nötigen Grund sind auch Enteignungen möglich.

Waakirchen – Nach Westen verbindet ein neuer Radweg seit mehr als einem Jahr Waakirchen mit Reichersbeuern. Nach Osten fehlt noch ein Stück – vom Ortsende bis zur Einmündung der Glückaufstraße. Das könnte sich bald ändern. Die Regierung von Oberbayern meldete am vergangenen Dienstag „grünes Licht für den Ausbau der B 472 bei Waakirchen“.

Dieser war bislang daran gescheitert, dass der nötige Grund nicht zu bekommen war. Bei der Eröffnung des Radwegs nach Reichersbeuern zeigten sich die Beteiligten aber bereits zuversichtlich, eine Lösung für das seit vielen Jahren erhoffte Projekt zu finden. Nun könnte es bald soweit sein und die Bauarbeiten im kommenden Jahr beginnen. Dafür hat der Bezirk ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, am 7. Februar wurde der Beschluss gefasst. Wird dieser rechtskräftig, sind Enteignungen möglich, um den Ausbau zu durchzuführen. Zunächst wird aber der Beschluss mit den Planunterlagen in Waakirchen und Warngau für zwei Wochen ausgelegt. Er ist zudem im Internet auf der Seite der Regierung von Oberbayern abrufbar.

Radweg bei Waakirchen: „Baubeginn im Jahr 2025 denkbar“

Für den Ausbau der B472 ist das Staatliche Bauamt Rosenheim zuständig. Dort wird nun zunächst die Frist abgewartet. „Sollten keine Klagen eingehen und der Beschluss somit bestandskräftig werden“, erklärt Sprecherin Ursula Lampe, werden die weiteren Planungen angestoßen. „In diesem Fall wäre ein Baubeginn im Jahr 2025 denkbar“, führt Lampe weiter aus.

Geplant ist, auf der Strecke vom Ortsende bis zur Einmündung der Glückaufstraße die Straße zu verbreitern. Diese soll künftig ein Geh- und Radweg flankieren. „Zudem soll der unfallträchtige Knotenpunkt auf Höhe der Glückaufstraße durch den Bau einer Links­abbiegerspur und einer Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer entschärft werden“, teilt die Regierung von Oberbayern mit. Nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sollen mit einer rund 2900 Quadratmeter großen Fläche ausgeglichen werden.

Drohende Enteignungen: Bezirk versucht, Einigungen zu erreichen

Dass mit dem Planfeststellungsbeschluss die Basis für Enteignungen geschaffen ist, heißt jedoch nicht, dass es soweit kommen muss. Zunächst wird laut Bezirk versucht, sich mit den Grundstückseigentümern doch noch zu einigen. Scheitert dies, kommt es zum Enteignungsverfahren – und dabei geht es dann nicht mehr darum, ob es zur Enteignung kommt, sondern um die Modalitäten und insbesondere die Höhe der Entschädigung, macht die Bezirksregierung klar.

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