Vervierfachung der Grundsteuer ab 2025: In welchen Fällen Hausbesitzer die neue Steuer nicht zahlen müssen
Vierfache Erhöhung der Grundsteuer ab 2025: Wann müssen Hausbesitzer nicht zahlen?
Die Bescheide für die neue Grundsteuer ab 2025 werden nun langsam an Eigentümer verschickt. Einige bekommen eine böse Überraschung – und wollen wissen: Kann ich mich noch wehren?
Berlin – Für Millionen Immobilieneigentümer im Land endet in den kommenden Wochen ein jahrelanges Warten. Die ersten Städte und Gemeinden beginnen damit, ihre Grundsteuerbescheide für 2025 zu verschicken. In Berlin ist man besonders schnell: Seit Mitte Oktober landen die Bescheide in den Briefkästen, da die erste Zahlung schon im Februar 2025 fällig wird. In anderen Landesteilen geht es erst Ende 2024 oder im Januar 2025 wirklich los.
Neue Grundsteuer ab 2025 wird ganz anders berechnet – viele Eigentümer zahlen höhere Steuer
Mit dem Versand der ersten Briefe wissen schon die ersten Immobilieneigentümer, woran sie sind. Denn die Berechnung der Grundsteuer wurde mit einer Reform auf ganze neue Beine gestellt – bisher wurde nämlich mit völlig veralteten Werten gearbeitet. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren kassiert, schließlich hat sich seit 1935 doch einiges an den Grundstückswerten getan. Aus diesem Grund zahlen viele Hausbesitzer ab 2025 eine viel höhere Grundsteuer, als das bisher der Fall war – auch, wenn der Hebesatz der Gemeinde sinkt, wie es in Berlin der Fall ist.
Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025
Berechnet wurde die Grundsteuer bisher mit folgenden drei Kennzahlen: Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Der Einheitswert ist ein standardisierter Wert, der für bebaute und unbebaute Grundstücke festgelegt wird. Allerdings gilt dieser Wert als sehr veraltet, weshalb die Reform im neuen Jahr greifen soll. Ab 2025 wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt. Die Steuermesszahl ist ebenfalls festgesetzt, je nach Art des Gebäudes. Der Hebesatz ist der finale Wert, der von den Kommunen festgelegt wird.
Ab 2025 wird dann die Rechnung wie folgt aussehen (im Bundesmodell): Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Allerdings gibt es sieben Bundesländer, die eine Änderung an der Formel vornehmen. Das sind: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen.
In Berlin wird der Hebesatz von 810 auf 470 Prozent abgesenkt. Aufgrund der veränderten Grundstückswerte heißt das aber für viele Hausbesitzer trotzdem nicht, dass sie weniger Steuer zahlen. Wie der Tagesspiegel berichtet, zahlt zum Beispiel ein Wohnungsbesitzer aus Wilmersdorf statt vorher 84 Euro in Zukunft 271 Euro an Steuer. In der Waldsiedlung Krumme Lanke zahlt ein Eigentümer von 300 Wohneinheiten nun das Vierfache, also 1371 Euro. Und der öffentlich-rechtliche Sender rbb24 berichtet von einem Ehepaar in Mahlsdorf, die inzwischen statt 227 im kommenden Jahr 782 Euro aufbringen müssen. Am Stadtrand hingegen berichtet der Tagesspiegel auch von Häusern, bei denen die Grundsteuer sinkt.
Einspruch gegen die neue Grundsteuer 2025 in vielen Fällen jetzt zwecklos
Für viele Eigentümer und Eigentümerinnen wird sich in den kommenden Monaten die Frage stellen: Kann die Steuer wirklich richtig sein? Und kann man dagegen noch etwas tun? Darauf hat das Portal Finanztip eine Antwort: Eher nicht.

Einspruch einlegen hätten Hausbesitzer schon von Monaten müssen, wenn sich ein Fehler in der Messzahl ergeben hat. Das haben auch viele Eigentümer getan. In Sachsen zum Beispiel wurde nach Angaben des MDR gegen jeden fünften Bescheid Einspruch eingelegt, das sind 334.096 Einsprüche, die die Finanzämter bearbeiten müssen. In 63 Prozent der Fälle haben die Eigentümer recht bekommen, so der MDR weiter.
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Fehler im Grundsteuerbescheid? So prüfen Eigentümer die Grundsteuer 2025
Jetzt nach Versand der Grundsteuerbescheide können Immobilienbesitzende nur in sehr seltenen Fällen Einspruch einlegen. Wie Finanztip erläutert, wäre das nur dann möglich, wenn sich ein Fehler im Bescheid eingeschlichen hat. Eigentümer sollten also folgendes prüfen:
- Ob im Grundsteuerbescheid mit demselben Messbetrag wie im Bescheid zum Messbetrag gerechnet wird.
- Ob der Hebesatz korrekt ist – diesen können Sie bei Ihrer Kommune erfragen oder online finden.
- Ob korrekt gerechnet wurde. Nutzen Sie dafür folgende Formel: Messbetrag x Hebesatz/100 = Grundsteuer
Gibt es beim Bescheid an diesen Punkten einen Fehler, dann sollten Hausbesitzer binnen eines Monats Einspruch beim Finanzamt einlegen. Dann muss man auch erstmal nichts zahlen – bis der korrekte Bescheid dann kommt.