Preis-Maschen im Supermarkt: Fallen Sie nicht auf diesen Trick rein
Preisschilder im Supermarkt können täuschen: Beispielpreise sorgen oft für Verwirrung an der Kasse. Betrugsmasche oder clevere Preis-Politik?
Im Supermarkt scheinen die Preise auf den ersten Blick klar zu sein. Doch oft erwartet Kunden an der Kasse eine Überraschung: Der Preis auf dem Schild entspricht nicht dem tatsächlichen Betrag. Grund dafür sind sogenannte Beispielpreise, die besonders bei Obst, Gemüse und anderen Produkten eingesetzt werden. Experten und Verbraucherschützer kritisieren diese Methode, da sie die Preiswahrheit infrage stellt und Verbraucher in die Irre führen kann.
Beispielpreise: ein umstrittener Kniff im Einzelhandel
Wie Beispielpreise funktionieren: In vielen Supermärkten und Discountern finden sich Beispielpreise vor allem in der Obst- und Gemüseabteilung. Der Preis bezieht sich dabei nicht auf das gesamte Produkt, sondern auf ein festgelegtes Gewicht. Häufig übersehen Kunden den kleinen Hinweis auf dem Preisschild, dass der angezeigte Preis nur für eine bestimmte Menge gilt. Wird beispielsweise eine schwerere Ingwerknolle oder Pampelmuse gewählt, fällt der tatsächliche Preis an der Kasse höher aus, da grammgenau abgerechnet wird.

Wo Beispielpreise eingesetzt werden: Nicht nur Obst und Gemüse sind von dieser Praxis betroffen. Laut Recherchen des RBB-Verbrauchermagazins „Super.Markt“ nutzt etwa Aldi Süd Beispielpreise auch an der Fleischtheke. Beschwerden über unklare Preisschilder gibt es jedoch auch bei Aldi Nord und anderen Discountern. Die Verbraucherzentrale sieht hierin einen Verstoß gegen das Gebot der Preiswahrheit und Preisklarheit, das eine transparente Preisauszeichnung verlangt.
Kritik und rechtliche Schritte gegen Beispielpreise
Warum Verbraucherschützer warnen: Die Verbraucherzentrale kritisiert Beispielpreise scharf, da sie die Kunden häufig in die Irre führen. Laut den Verbraucherschützern sind klare und verständliche Preisschilder eine Grundvoraussetzung für faire Handelspraktiken. Unklare Auszeichnungen wie Beispielpreise widersprechen diesen Standards und erschweren den Preisvergleich für Verbraucher erheblich.
Rechtliche Schritte und offene Fragen: Die Verbraucherschützer haben rechtliche Schritte gegen diese Praxis eingeleitet, da sie die Vorgaben zur Preistransparenz verletzt sehen. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus. Bis dahin bleibt unklar, ob und wie Supermärkte und Discounter ihre Preisauszeichnungen anpassen müssen. Klar ist jedoch: Beispielpreise sorgen weiterhin für Debatten und Verunsicherung bei Verbrauchern.
Der Preis ist jedoch nicht alles: Testsieger bei den Oliven-Ölen war beispielsweise nicht von einer Premium-Marke. Auch bei Eiscreme könnten die Testergebnisse überraschen: Diese Sorten überraschen, und diese bekannte Marke enttäuscht.