Insolvenzverschleppung, Betrug, Veruntreuung - Neue Anklage gegen in Haft sitzenden TV-Koch Schuhbeck
In einer Anklageschrift vom 14. Oktober erhebt die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen Alfons Schuhbeck. Dem Angeschuldigten wird Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchter Betrug in fünf Fällen, Subventionsbetrug in 19 Fällen sowie Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 479 Fällen vorgeworfen.
Schon in der vergangenen Woche war über eine mögliche neue Anklage gegen Schuhbeck berichtet worden. Der ehemalige TV-Koch sitzt seit dem 23. August 2023 in Haft, nachdem er wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden war.
Schuhbeck beantragte Coronahilfen - und leitete sie einfach weiter
Konkret wird Schuhbeck zur Last gelegt, dass er für neun Unternehmen seiner Unternehmensgruppe entweder nicht oder zu spät Insolvenz beantragt, diese also verschleppt habe. Zudem soll Schuhbeck für mehrere seiner Unternehmen Coronahilfen beantragt und dabei falsche Angaben gemacht haben, um mehr Geld zu bekommen und „um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen“.
Das Geld soll der ehemalige TV-Koch zudem nicht wie vorgegeben für betriebliche Zwecke verwendet, sondern zu großen Teilen an andere seiner Gesellschaften überwiesen haben. Teilweise benutzte Schuhbeck das Geld auch zur Deckung von Verbindlichkeiten in seinem Unternehmensgeflecht.
Rund eine Million Euro führte Schuhbeck zu spät oder gar nicht an Krankenkassen ab
In vier Fällen war laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I zwar der Tatbestand des Subventionsbetruges nicht erfüllt, jedoch der Tatbestand des Betruges. In fünf weiteren Fällen, in denen die Hilfen nicht ausbezahlt wurden, der Tatbestand des versuchten Betruges.
Zudem soll Schuhbeck die Arbeitgeberanteile der Krankenkassen bei zahlreichen Mitarbeitern seiner Unternehmen nicht wie vorgesehen abgeführt haben. In 267 Fällen führte Schuhbeck rund 700.000 Euro nicht fristgerecht ab; in 212 Fällen sparte er sich 260.000 Euro sogar ganz. Auch habe der Ex-TV-Koch durch Zahlungsunfähigkeiten seiner Gesellschaften, die zum Teil seit 2017 bestanden, zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger „massiv geschädigt“, da seine Unternehmen keine Gegenleistungen mehr erbringen konnten. Mindestens ein Unternehmen habe deshalb selbst einen Insolvenzantrag stellen müssen.