Zahlreiche Bundesländer von Rückruf betroffen: Verzehr von Produkt kann fortpflanzungsgefährdend sein
Einmal mehr sind Weinblätter Teil eines Rückrufs. Aufs Neue sind gesundheitsschädliche Pestizide die Ursache. Der Hersteller nennt Details.
München – Die tägliche Aufnahme pestizidbelasteter Nahrungsmittel birgt Gesundheitsrisiken für alle Menschen, weshalb zum Schutz der Verbraucher Rückstandhöchstmengen für Pestizide festgelegt werden. So kam es jüngst wegen gesundheitsschädlichen Pestiziden bereits zu Rückrufen von eingelegten Weinblättern im Glas.
Werden die Höchstwerte im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überschritten, dürfen die Produkte laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht in den Verkehr gebracht werden. Jetzt leitet erneut ein Hersteller den Rückruf eines Weinblätter-Produkts ein. In einer Mitteilung bittet der Hersteller Altay GmbH um die Rückgabe der „Trilya Weinblätter“ in der 700-Gramm-Packung. Betroffen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 07.08.2026.

Großer Rückruf von eingelegten Weinblättern: Nahezu alle sind Bundesländer betroffen
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurden in besagtem Weinblätter-Produkt Pestizide festgestellt, die als „reproduktionstoxisch gelten und ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen“. Laut BVL sind nach aktuellem Stand (26. Februar 2025) folgende Bundesländer betroffen:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Nach Angaben des Portals produktwarnung.eu können Kunden die „Trilya Weinblätter“ in der 700-Gramm-Packung gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Verkaufsstätten zurückgeben. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
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Pestizidrückstände in Lebensmitteln: Wie Sie eine hohe Belastung vermeiden können
Bei gentoxische und kanzerogene Substanzen wird allgemein angenommen, dass eine Exposition, also die Aufnahme über die Atemwege oder Haut, den Mund oder Magen-Darm-Trakt, nicht wünschenswert ist, heißt es in einem im November 2023 veröffentlichten Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Demnach können selbst „geringe Aufnahmemengen – insbesondere bei regelmäßigem Verzehr – mit Risiken verbunden sein“.
„Bei vier Prozent der europaweit zugelassenen Pestizide geht man davon aus, dass sie krebserregend sind. Sie stehen weiterhin im Verdacht, Nerven zu schädigen oder das Hormonsystem und die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinflussen“, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Um eine hohe Pestizidbelastung zu vermeiden, empfehlen Verbraucherschützer eine abwechslungsreiche Ernährung und vor allem regional und saisonal erzeugtes Obst und Gemüse zu bevorzugen. Weinblätter gehören leider zu den Lebensmitteln, die „oft Grenzwerte von Rückständen überschreiten“.
Eingelegte Weinblätter im Rückruf: Die Eckdaten im Überblick
Nachfolgend nochmal die genauen Daten des vom Rückruf betroffenen Produkts:
Hersteller/ Inverkehrbringer: | Altay GmbH |
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Artikel: | Trilya Weinblätter |
Verpackungseinheit: | 700 Gramm |
Betroffenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): | 07.08.2026 |
Chargennummer/ Los-Kennzeichnung: | 08/131 |
Bei Edeka und Marktkauf befindet sich derzeit auch eine Paste im Rückruf – bei Verzehr droht Brechdurchfall. Zuvor musste eine beliebte Schokolade wegen fehlender Allergenkennzeichnung zurückgerufen werden. (vw)