Türkei knöpft sich Adidas vor: Fehlende Kennzeichnung von Schweinsleder führt zu Geldstrafe

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Geldstrafe für Adidas: Wegen dem fehlenden Hinweis auf Schweinsleder bei einem Schuhmodell haben die türkischen Behörden den deutschen Sportartikel-Riesen sanktioniert.

Istanbul – Die türkischen Aufsichtsbehörden haben gegen Adidas eine Geldstrafe in Höhe von 550.059 Türkischen Lira (umgerechnet etwa 14.400 Euro) verhängt. Der deutsche Sportartikelhersteller hatte bei dem Schuhmodell „Samba OG“ nicht klar angegeben, dass es Schweinsleder enthält.

Adidas vergisst Hinweis auf Schweinsleder im Schuh – Türkische Behörden verhängen Geldstrafe

Während auf Produkten im internationalen Verkauf die Materialangabe explizit zu finden war, sprach Adidas in der Türkei lediglich von „Echtleder“ – ohne weitere Spezifizierung der Art. Die türkische Werbeaufsicht stufte dies als Verstoß gegen die Vorschriften ein, die Rücksichtnahme auf gesellschaftliche und religiöse Empfindlichkeiten fordern. In der Begründung erklärten die Behörden, dass Schweinsleder „dem religiösen Empfinden der Mehrheit der Gesellschaft zuwiderläuft“. Es sei zudem notwendig, dass dieser Bestandteil „in der Werbung für diese Turnschuhe, die in den letzten Jahren an den Füßen der Models Kendall Jenner und Bella Hadid zu sehen waren, deutlich erwähnt werden“ müsse. Sie forderte Adidas zudem auf, das Produkt umgehend aus dem Verkauf zu nehmen

Adidas
Die fehlende Kennzeichnung, dass das Schuhmodell „Samba OG“ auch Schweinsleder statt „nur“ echtes Leder erhält, führte in der Türkei nun zu einer Geldstrafe für den deutschen Sportartikel-Hersteller Adidas. © Daniel Karmann/dpa

Pikant: Noch vor der Geldstrafe hatte die Behörde Adidas zur Stellungnahme aufgefordert – laut türkischen Medienberichten jedoch ohne Erfolg. Das Unternehmen reagierte nicht auf die Anfrage und blieb eine Erklärung schuldig. Mittlerweile hat das deutsche Unternehmen mitgeteilt, dass es die Produktinformationen auf der türkischen Website angepasst habe. Zur Geldstrafe äußerte sich Adidas allerdings weiterhin nicht.

Schweinsleder-Produkte in Türkei nicht verboten – jedoch religiös sensibel

In der Türkei ist der Verkauf von Produkten aus Schweinsleder zwar nicht explizit verboten, jedoch aus religiösen Gründen sensibel. Bereits 2020 erklärte das türkische Präsidium für Religionsangelegenheiten (türkisch: Diyanet), dass solche Materialien als „nicht rein“ gelten und für viele Menschen problematisch sind: „Fast alle muslimischen Gelehrten akzeptieren, dass Schweinsleder durch Gerben oder ähnliche Verfahren nicht rein gemacht werden kann“ Insofern sei es nicht zulässig, Schuhe oder Kleidung aus Schweinsleder und/oder -haar herzustellen“.

Die aktuelle Maßnahme gegen Adidas solle unterstreichen, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind, die Verwendung derartiger sensibler Materialien zumindest klar auszuweisen – um Missverständnisse zu vermeiden.

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