Murnauer Bauausschuss will eigenständige Stellplatz-Satzung
Ein altes Thema wurde in der jüngsten Bauausschusssitzung aufgewärmt. Doch im Gegensatz zur Vergangenheit wurde am Ende der Debatte ein Grundsatzbeschluss gefasst. Die Regelungen zum Stellplatzschlüssel und zu den Radabstellplätzen sollen aus der Ortsgestaltungssatzung (OGS) herausgenommen und in einer eigenständigen Satzung festgehalten werden.
Landkreis - Mit dem Thema habe man sich schon einmal beschäftigt, dieses dann aber nicht weiterverfolgt, erinnerte Marktbaumeister Klaus Tworek das Gremium. Nun sei es im Rahmen der Diskussionen zur Ortsgestaltungssatzung wieder aufgekommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reichte Anfang Februar einen Antrag ein, in dem unter anderem gefordert wird, die „Thematik Stellplatzschlüssel sowie Radabstellplätze“ aus der OGS zu lösen und in „eigenständigen Satzungen“ zu regeln.
Dass das Thema nicht neu ist, daran wird in dem Antrag auch erinnert. 2018 hat die Fraktion ÖDP/Bürgerforum einen Antrag auf Erlass einer Radabstellplatzsatzung gestellt, 2021 folgte ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stellplatzschlüssels. Beide Anträge wollten die Grünen nun wieder auf der Agenda haben. Laut Bauverwaltung sei über diese Anträge zuletzt im April 2022 diskutiert worden.
In ihrem aktuellen Antrag fordern die Grünen neben einer Wiederaufnahme der Anträge und der Abkoppelung der Regelungen, dass ein Antrag der CSU-Fraktion, laut dem Parkplätze nicht nur auf dem eigenen Grundstück, sondern auch auf einem bis zu 500 Meter entfernt gelegenen Grundstück nachgewiesen werden sollen können, im Rahmen einer Stellplatzsatzung behandelt wird. Außerdem soll „künftig ab fünf Wohneinheiten verpflichtend ein Mobilitätskonzept vorgelegt werden“. Die Fraktion verweist in ihrer Antragsbegründung auf ein verändertes Mobilitätsverhalten und die Verknappung von „freien Flächen für Nebenbauten wie Abstellplätze“ hin.
Das Bauamt, verriet Tworek, empfehle nach wie vor den Erlass einer eigenständigen Stellplatzsatzung. In diesem Fall müssten die derzeitigen Festsetzungen aus der OGS herausgestrichen werden, betonte der Marktbaumeister. Was den CSU-Antrag anbelangt: In der OGS sei bereits geregelt, dass nicht auf dem Grundstück nachweisbare Stellplätze bei gewerblicher Nutzung maximal 200 Meter und bei Wohnnutzung maximal 300 Meter entfernt liegen dürfen. Abstände, die laut Tworek bislang „absolut ausreichend“ seien. Generell habe man nur wenige Fälle, in denen das überhaupt thematisiert werde. Was das Mobilitätskonzept anbelangt: Eine Verpflichtung wäre eine „zusätzliche Hürde“, glaubte Tworek. Der Marktbaumeister regte an, zunächst über die Frage abzustimmen, ob für Stellplatzschlüssel und Radabstellplätze eine eigenständige Satzung erstellt werden soll.
Es wäre sinnvoll, das komplexe Thema aus der OGS herauszunehmen, fand Bürgermeister Rolf Beuting (ÖDP/Bürgerforum). Ein verpflichtendes Mobilitätskonzept begrüßte er nicht. Es sei nicht als Zwang gemeint gewesen, korrigierte Veronika Jones-Gilch (Grüne), sondern soll eine freiwillige Sache sein, die vielleicht dazu anrege, Alternativen zur Unterbringung von Fahrzeugen zu schaffen beziehungsweise die Zahl an Einzelfahrzeugen, etwa durch Car-Sharing-Angebote, zu verringern.
Heute gehe es erst einmal um eine Grundsatzentscheidung, verwies Beuting auf den Verwaltungsvorschlag. Mit einem Grundsatzbeschluss „wären wir schon einmal zufrieden“, sagte Jones-Gilch. Ein Mobilitätskonzept sollte keine Pflicht sein, plädierte Franz Neuner (CSU). Doch als verpflichtend sei es in dem Antrag gefordert worden, verwies er auf das Schreiben der Grünen. Neuner glaubte, dass Bauherren von sich aus Angebote schaffen. Dass freiwillig Angebote geschaffen werden, sei ein „hehres Denken“, meinte Tworek, gerade in Zeiten, in denen Bauen teuer sei.
Geschlossen sprach sich das Gremium dafür aus, dass die Verwaltung eine eigenständige Kfz- und Fahrradabstellsatzung ausarbeiten soll.