„2000 Euro im Durchschnitt“ - Frau Lang, Rentner haben nur halb so viel Geld wie Sie denken!

 

Von allen genannten Beträgen sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abzuziehen. Die DRV weist hierzu die sogenannten Zahlbeträge aus. Dies sind die Rentenzahlbeträge nach Abzug der Sozialabgaben. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte, die nicht zwischen kinderlosen Rentnern und Rentnern mit Kindern unterscheiden. (Dies wäre für die Höhe der Pflegeversicherung relevant).

Als Zahlbeträge für Altersrentner (Stand Ende 2022) ergeben sich laut DRV:

  • für alle Versicherten 1384 Euro
  • für Männer 1543 Euro
  • für Frauen 1173 Euro

Im Jahr 2023 gab es zum 1. Juli eine Rentenerhöhung: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Um die Rechnung stark zu vereinfachen, mitteln wir diese Werte – dann lag die Rentenerhöhung 2023 bei 5,125 Prozent.

Schlägt man diese Prozente auf die oben genannten Renten nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen auf, dann ergibt sich:

Die Zahlbeträge mit 35 Versicherungsjahren lagen 2023 im Schnitt bei 1455 Euro.

• Männer hatten 1622 Euro
• Frauen 1454 Euro

Änderungen im Sozialversicherungsrecht 2023 sind bei der Hochrechnung nicht berücksichtigt.

Durchschnitts-Renten sind noch einmal viel niedriger

Das waren die Zahlen für Rentner mit 35 Beitragsjahren. So viele schafft längst nicht jeder. Deshalb liegt die durchschnittliche Altersrente auch deutlich niedriger. Daher nur pro forma: Wer sogar 45 Beitragsjahre schafft, erhält als Durchschnittsverdiener 1692 Euro Bruttorente, das sind netto 1498 Euro.

Nochmal ein Blick in die Statistik: Am 31.12.2021 erhielten in den alten Bundesländern als Alters-Rentenzahlbetrag nach Abzug des Sozialbeiträge

  • Männer 1212 Euro (galt für 6.615.566 Personen)
  • Frauen 737 Euro (galt für 8.244.560 Personen)

Nun gab es seit dem Jahr 2021 in den alten Bundesländern zwei Rentenerhöhungen: 1.7.2022: 5,35 Prozent und am 1.7.2023: 4,39 Prozent.

Daraus ergibt sich: Die durchschnittliche Altersrente im Westen stieg bis Ende 2023 rechnerisch

  • für Männer auf etwa 1333 Euro
  • für Frauen auf rund 810 Euro

Die Kassenbeiträge sind jeweils abgezogen.

Abgeordneten-Versorgung äußerst großzügig

Das ist viel weniger als die von Ricarda Lang geschätzten 2000 Euro. Viele Altersrentner schaffen nicht einmal die Hälfte.

Wie kommt die Politikerin auf solch absurd hohe Annahmen? Eine mögliche Antwort gibt der Blick in die Regeln für die Altersvorsorge von Abgeordneten. Hier geht es um ganz andere Beträge als bei regulären Beschäftigten.  Denn die Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Pensionen von Beamten.

Altersversorgung von Abgeordneten im Bundestag

In den Erläuterungen zur Altersversorgung der Abgeordneten im Bundestag von der Bundestagsverwaltung heißt es, die Altersentschädigung für Abgeordnete werde „nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an.“

Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 65 Prozent nach 26 Mitgliedsjahren. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung wird stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht. Gleiches gilt ja in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beispielrechnung (Stand 2023): Bundestagsabgeordnete bezogen 2023 monatlich 10.323,29 Euro. (Zum 1. Juli stand eine Erhöhung um 2,6 Prozent auf 10.591,70 Euro an, die muss hier aber nicht interessieren.)

Pro Jahr Mitgliedschaft im Bundestag erwerben Abgeordnete 2,5 Prozent Altersversorgungsansprüche. Das sind rechnerisch pro Jahr 258,08 Euro. Wer 26 Jahre lang im Bundestag sitzt – das schaffen aber nur die wenigsten -, erhielt 6452 Euro Altersbezüge. Als Maximum.

Die Zahlen galten 2023 für einfache Abgeordnete. Fraktionsvorsitzende kamen auf höhere Werte. Ebenso Funktionsträger. Beispiel: Der Bundestagspräsident erhält monatlich eine Amtszulage in Höhe der Abgeordnetenentschädigung, hat also die doppelten Bezüge von einfachen Angeordneten. Das waren 2023 pro Monat 20.647,80 Euro.

Die Bundestagsvizepräsidenten bekommen einen Aufschlag von 50 Prozent. Und die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten 15 Prozent Zuschlag. All steigert die Höhe der Altersversorgung.