Mit 130 über Kreuzung: Ein Vaterstettener (49) ist nach einem Horrorunfall am Amtsgericht verurteilt worden. Sein Unfallgegner, ein Zornedinger (20) wurde ebenfalls bestraft.
Vaterstetten – Fast ein Jahr nach dem Horrorunfall in Vaterstetten hat das Geschehene nun ein gerichtliches Nachspiel gehabt: Ein 49-jähriger Mann aus der Gemeinde ist wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Sein Führerschein wird ihm für zehn Monate entzogen. Zudem muss er eine Geldstrafe von 5400 Euro bezahlen. Im gleichen Verfahren ist ein 20-Jähriger aus Zorneding, der Unfallgegner des Vaterstetteners, wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 600 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt worden.
Ende vergangenen Jahres hatte sich der schwere Unfall auf der B 304 (Wasserburger Landstraße) in Vaterstetten ereignet. Der Zornedinger kam aus Richtung Ebersberg und überfuhr beim Linksabbiegen in den Ostring eine rote Ampel, woraufhin der Vaterstettener, der von der Autobahn in Richtung Ebersberg unterwegs war, das Auto beim Geradeausfahren rammte. Er war zuvor bei Gelb über die Kreuzung gerast. Der rote Audi des Zornedingers wurde in zwei Teile gerissen, der silberne Audi des Vaterstetteners krachte kurz nach dem Zusammenprall gegen ein Verkehrsschild. Die zwei Fahrer und ihre jeweiligen Beifahrer kamen wie durch ein Wunder mit leichten Verletzungen davon.
„Ich hatte viele schaflose Nächte“
Der junge Mann entschuldigte sich vor Gericht bei seinem Mitangeklagten. „Ich hatte viele schlaflose Nächte“, sagte der 20-Jährige. Er sei auf die rote Ampel zugefahren und habe zunächst angehalten. Nach kurzer Zeit sei er losgefahren: „Meines Erachtens war grün“. Als er schon in die Kreuzung eingefahren war, habe er „etwas wahrgenommen“ und Gas gegeben. Ein Zeuge sagte dagegen, der Mann sei bei Rot gefahren.
Der silberne Audi rammte die rechte Seite des Pkw im hinteren Bereich und zerriss das Fahrzeug in zwei Teile. „Es passiert relativ selten, dass Autos auseinandergerissen werden“, sagte ein Gutachter vor Gericht. Dadurch hätten die Insassen Glück gehabt, da sie sich sonst wohl schlimmere Verletzungen zugezogen hätten. Der Zustand der Autos nach dem Zusammenprall sei ein Indiz für die hohe Geschwindigkeit beider Fahrer. Die Unfallstelle sei ein Trümmerfeld gewesen, sagte der Polizeibeamte aus, der als erster vor Ort war.
Angeklagter: Nur kurz Gas gegeben
Der Angeklagte aus Vaterstetten gab seiner eigenen Aussage zufolge nur kurz Gas. „Bremsen hätte sich nicht gelohnt“, sagte der 49-Jährige, da er knapp vor der Ampel gewesen sei, als er nochmal beschleunigte. Er habe das andere Fahrzeug vor dem Aufprall nicht bewusst wahrgenommen.
„Es ging so schnell. Ich kann mich nicht mal an den Aufprall erinnern“, sagte die Beifahrerin des Zornedingers in der Verhandlung. Ein weiterer Polizeibeamter, der zufällig Zeuge der Karambolage war, schätzte die Geschwindigkeit des Vaterstetteners nach der Beschleunigung auf deutlich über 100 km/h. Dies bestätigte der Gutachter. Rekonstruktionen hätten ergeben, dass der silberfarbene Audi die Ampel mit Tempo 120 bis 130 km/h überfahren habe. Erlaubt sind an dieser Stelle 70 km/h.