Vaterstetten erhöht Grundsteuer

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Die neue Grundsteuer beschäftigt Eigentümer, aber auch Kommunen. Sie müssen die Hebesätze anpassen, um vergleichbare Erträge einzunehmen © Andriy Popov

Für viele Eigentümer könnte es mit den neuen Hebesätzen trotzdem günstiger werden

Vaterstetten – Ab Januar ist die Grundsteuer neu geregelt. Hintergrund ist ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Bayerische Landtag hat deshalb 2021 ein neues bayerisches Grundsteuergesetz erlassen und alle Eigentümer bis vergangenes Jahr zur Abgabe einer Grundsteuererklärung verpflichtet.

Erhöhung der Grundsteuern in Vaterstetten - Gemeinde will keine Haushaltslöcher stopfen

Damit sich die Reform am Ende nicht negativ auf den Gemeindehaushalt auswirkt, passen die Kommunen nun ihre Grundsteuer-Hebesätze an. So auch Vaterstetten. Das Ziel sei Aufkommensneutralität, betonte die Kämmerei bei der Präsentation im Gemeinderat, man wolle mit den neuen Steuern keine Haushaltslöcher stopfen.

Damit folgt Vaterstetten einer Empfehlung der bayerischen Staatsregierung. Aber die rund fünf Millionen, die man bisher aus den Grundsteuern eingenommen hat, will man im Rathaus mit den neuen Hebesätzen natürlich schon wieder erreichen. Für viele Vaterstettener werde sich die Neuberechnung trotzdem positiv auswirken, hat Kämmerer Markus Porombka berechnet.

In 36 Fällen beträgt die Erhöhung mehr als 1000 Prozent

Demnach müssen 76 Prozent kommendes Jahr weniger Grundsteuer für ihre Immobilien zahlen als bisher. Bei 23 Prozent wird es jedoch zu Steigerungen kommen. Davon in den meisten Fällen bis zu 30 Prozent, aber es gibt auch etliche Fälle die mehr doppelt so viel wie vorher zahlen müssen. Für 36 Fälle hat die Kämmerei sogar eine Steigerung von mehr als 1000 Prozent ausgerechnet. Das hört sich zunächst horrend an, ist aber meist nicht ganz so schlimm, wie die Kämmerei an einigen Beispielen darlegte.

Denn oft handele es sich um Sondereffekte, die hier zum Tragen kommen würden. Zum Beispiel bei einem Tiefgaragen-Stellplatz, bei dem bislang nur 35 Cent an jährlicher Grundsteuer bezahlt wurden, nun aber 6,28 Euro anfallen. Rein rechnerisch eine Steigerung von 1516 Prozent. Oder einer Garage, bei der der Betrag von bislang 2,15 Euro auf 34,76 Euro steigt. Ein Plus von fast 1700 Prozent.

Auch bei Land- und Forstwirtschaftsbetriebe mit Wohnhaus gibt es gravierende Änderungen. Sie werden nun nicht mehr nach dem niedrigen B-Satz berechnet, sondern wechseln in den A-Tarif zu den Wohngebäuden. Allerdings gibt es für die Wohnteile solcher Betriebe Ermäßigungen, ebenso für sozialen Wohnungsbau und denkmalgeschützte Gebäude.

Obwohl die meisten Eigentümer ihre Erklärungen bereits pflichtgemäß abgegeben haben, rechnet die Vaterstettener Kämmerei noch mit vielen Änderungen. Wie die Praxis bereits jetzt zeige, übernehme das Finanzamt die übermittelten Daten nämlich ungeprüft. Doch diese Daten seien zum Teil fehlerhaft.

Hebesätze müssen wahrscheinlich nochmals nachjustiert werden

Aber bis diese Fehler erstmals entdeckt würden, werde es noch einige Zeit dauern. In Folge werde es wohl auch einige Einsprüche gegen die neuen Bescheide geben. Insgesamt führe dies dazu, dass die Gemeinde die Hebesätze in den nächsten Jahren sicher nochmals nachjustieren müsse, prophezeite Kämmerer Porombka. die

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